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Apotheker/innen sind die Spezialisten für alle Fragen rund um das Arzneimittel. Dafür müssen sie eine fünfjährige Ausbildung, davon vier Jahre Studium, absolvieren.
Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung Apotheker/in und zur Ausübung des Apothekerberufs sind das Studium der Pharmazie und die Erteilung der Approbation.
Der vom Gesetzgeber dem Apotheker erteilte Auftrag ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Dieser Auftrag umfasst insbesondere die Information und Beratung über Arzneimittel, die Beratung in der Gesundheitsförderung, die Entwicklung, Herstellung, Qualitätssicherung, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Risikoerfassung von Arzneimitteln und die Suche nach neuen Wirkstoffen und Darreichungsformen.
Apotheker/innen sind in verschiedenen Bereichen tätig, insbesondere
- in der Apotheke,
- im Krankenhaus,
- in der Industrie, in Prüfinstitutionen, in der Bundeswehr,
- in der Verwaltung,
- an der Universität,
- in Ausbildung und Unterricht
- und im Umweltschutz.
Bei der Erfüllung dieses Auftrages tragen Apotheker/innen ein besonderes Maß an Verantwortung und sind zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. In der Ausübung eines freien Berufes untersteht er über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus einer Berufsordnung und der besonderen Berufsgerichtsbarkeit der Heilberufe.
Ausführliche Informationen über das Berufsbild Apotheker/in erhalten Sie in der Broschüre "Das Berufsbild des Apothekers", erarbeitet und verabschiedet von der Bundesapothekerkammer 2004. Die Broschüre "Das Berufsbild des Apothekers" sowie Infos der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsamarktsituation von Apothekerinnen und Apothekern können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Außerdem kann sie bezogen werden über:
ABDA-Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände
Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstr. 49/50,10117 Berlin
Tel. 4 00 04-0, Fax 4 00 04-1 33
(ISBN 3-7741-1024-7)
Zum Herunterladen:
Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin (
PDF-Dokument, 42 Kbyte)
Broschüre: Das Berufsbild des Apothekers
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