Fachspracheprüfung

zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache von Apothekerinnen und Apothekern

Personen, die in Deutschland als Apothekerin oder Apotheker tätig werden wollen, müssen über ausreichende Kenntnisse sowohl der deutschen Umgangssprache als auch der Fachsprache verfügen. Die Apothekerkammer Berlin wurde vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als zuständige Behörde beauftragt, die Fachsprachenprüfung bei Bewerbern mit ausländischen Berufsqualifikationen durchzuführen.

Das LAGeSo teilt Personen, die einen Antrag auf Erteilung der Approbation oder der Berufserlaubnis gestellt oder eine Meldung als Dienstleistungserbringer abgegeben haben mit, ob sie eine Fachspracheprüfung zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache ablegen müssen (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 11a Absatz 2 Satz 6 Bundes-Apothekerordnung).

Weitere Informationen finden Sie online auf der Seite des LAGeSo.

Die Fachspracheprüfung kann ist bei der Apothekerkammer Berlin abgelegt werden.

Voraussetzungen für die Anmeldung sind:

  • Die Aufforderung des LAGeSo, die Fachspracheprüfung bei der Apothekerkammer Berlin abzulegen.
  • Sprachzertifikat über Kenntnisse des Sprachniveaus GER B2 im Original oder beglaubigte Kopie; erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid zurück.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte dieses  Anmeldeformular. 

Ausführliche Informationen zur Anmeldung, zum Ablauf und den Anforderungen der Fachspracheprüfung finden Sie in unseren Informationen Fachspracheprüfung.

 

 

Druckversion