FAQ

FAQ für Apotheker/innen mit befristeter Berufserlaubnis

Muss ich mich bei der Apothekerkammer anmelden?

Ja. Als Apotheker sind Sie Pflichtmitglied in der Apothekerkammer. Jedes Kammermitglied muss sich gemäß § 2 Absatz 1 Berliner Kammergesetz bei der Apothekerkammer Berlin anmelden und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Muss ich mich auch dann anmelden, wenn ich (noch) nicht als Apotheker mit Berufserlaubnis tätig bin?

Ja. Von dem Tag an, ab dem Ihre Berufserlaubnis gilt, sind Sie meldepflichtig und müssen sich innerhalb von 4 Wochen bei der Apothekerkammer anmelden.

Muss ich Beitrag zahlen und wenn ja wieviel?

Ja. Wenn Sie als Apotheker mit befristeter Berufserlaubnis berufstätig sind, zahlen Sie 198,00 EUR pro Jahr, wenn Sie nicht berufstätig sind 60,00 EUR.

Gibt es die Möglichkeit eines Beitragserlasses?

Ja – evtl. wegen geringen Einkommens oder als Aufstocker bei Arbeitslosengeld II. Das Erlassformular finden Sie hier.

Darf ich Mitglied im Versorgungswerk werden? Wenn ja – wie melde ich mich dort an?

Bitte wenden Sie sich zur Beratung direkt an die Apothekerversorgung Berlin.

Wie werde ich als Apotheker mit Berufserlaubnis in einer Apotheke vergütet?

Apotheker mit befristeter Berufserlaubnis sind Apotheker, keine Pharmazeuten im Praktikum. Eine Einstellung als Pharmazeut im Praktikum mit entsprechender Vergütung ist nicht zulässig. Der gesetzliche Mindestlohn ist zu beachten. Beantragung einer Eingliederungsförderung der Agentur für Arbeit ist vor Antritt der Stelle möglich, wenn ein angemessenes Gehalt gezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

Muss ich auch dann die Kenntnisprüfung machen, wenn ich viel Berufserfahrung im Ausland und (im Zuge der Tätigkeit mit Berufserlaubnis) in Deutschland habe?

In aller Regel ja (99 % der Antragsteller aus Drittstaaten; Kenntnisprüfung besteht aus Pharmazeutischer Praxis und speziellen Rechtsgebieten für Apotheker). Zur individuellen Beratung wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.

Wie kann ich mich auf die für den Erhalt der Approbation erforderliche Kenntnisprüfung und den Fachsprachetest vorbereiten? Gibt es spezielle Fortbildungen der Apothekerkammer?

Als Kammermitglied können Sie alle Fortbildungsveranstaltungen der Apothekerkammer Berlin besuchen, weitere Informationen finden Sie in unserem Fortbildungskalender

Besonders geeignet sind Veranstaltungen, die mit TIPP – geeignet für Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischen Berufsabschlüssen gekennzeichnet sind.

Zudem können Sie den Praktikumsbegleitenden Unterricht besuchen, sofern Plätze frei sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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