Pharmazeuten im Praktikum PhiP

Der Praktikumsbegleitende Unterricht

Die Apothekerkammer Berlin führt zwei Mal im Jahr den Praktikumsbegleitenden Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) durch. Der Unterricht findet jeweils im Mai und im November statt. An beiden Terminen wird der komplette Stoff vermittelt. Teilnahmevoraussetzungen sind das 2. Staatsexamen und der Nachweis eines Praktikumsplatzes in Berlin oder Brandenburg parallel zum Unterricht. PhiP aus anderen Bundesländern können teilnehmen, wenn Plätze frei sind.

Der Unterricht ist in die Blöcke Pharmazie sowie Recht und Wirtschaft aufgeteilt. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb des einjährigen Pflichtpraktikums den Unterricht an einem Termin komplett (Block Pharmazie und Block Recht und Wirtschaft) oder an zwei Terminen jeweils einen Block zu besuchen,z. B. im Sommer den Block Pharmazie und den Block Recht und Wirtschaft im Winter.

Wichtig: Beide Unterrichtsblöcke müssen dann bei der Apothekerkammer Berlin besucht werden. Die Unterrichtsblöcke sind mit denen der anderen Kammern nicht kompatibel!

Die Termine und das Anmeldeprozedere finden Sie hier.

Ein umfassendes Informationspaket rund um das Praktikum und den begleitenden Unterricht steht Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum und Ausbildungsstätten als Download zur Verfügung.  

An alle Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischen Berufsabschlüssen: Sie möchten in Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung den Praktikumsbegleitenden Unterricht besuchen? Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Das Praktische Jahr

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat einen Leitfaden für die praktische Ausbildung von PhiP in der Apotheke entwickelt. Dieser Leitfaden erleichtert ausbildenden Apotheken die Betreuung der PhiP und bietet PhiP zahlreiche Hilfsmittel für eine strukturierte und fundierte Ausbildung. Die im Leitfaden enthaltenen Arbeitsbögen eignen sich zudem sehr gut zur Vorbereitung auf das Dritte Staatsexamen.

Alle PhiP haben die Möglichkeit, während des Praktischen Jahres kostenfrei an einem ZL-Ringversuch Rezeptur teilzunehmen.

Anmeldung bei der Kammer gemäß § 3 Meldeordnung

Pharmazeuten im Praktikum gehören zum pharmazeutischen Personal. Für diesen Personenkreis findet die Meldeordnung der Apothekerkammer Berlin Anwendung. Somit sind der Kammer Beginn und Ende jedes Praktikumsabschnitts innerhalb von vier Wochen mit entsprechend dafür vorgesehenen Meldebögen mitzuteilen, sofern sich der Praktikumsplatz im Land Berlin befindet.

Beim Praktikum in einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausapotheke erfolgt die An- und Abmeldung durch den Apothekenleiter. Den entsprechenden Meldebogen finden Sie hier. 

In anderen Ausbildungsstätten muss der PhiP die An- und Abmeldung bei der Kammer selber veranlassen. Hierfür ist bitte dieser Meldebogen zu verwenden.

Alle Meldungen sind sowohl vom Ausbilder als auch vom Pharmazeuten im Praktikum zu unterschreiben.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Meldebogen an mitgliederservice(at)akberlin.de. 

Praktikumsplätze anbieten bzw. Stellengesuche aufgeben können Sie in unserem Stellenmarkt

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