Förderprogramme
Eine qualifizierte Unternehmensberatung durch externe Berater kann helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und den Anpassungsprozess an veränderte Rahmenbedingungen zu unterstützen. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen“ allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen z. B. zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems, Existenzgründung, Kooperation zwischen Betrieben und die Beratungen von Unternehmerinnen zu allen Fragen der Unternehmensführung.
Die Förderung wird als Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Der Höchstzuschuss beträgt in Berlin 50 % maximal 1.500 EUR. Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 EUR im Rahmen der Laufzeit der Förderrichtlinie. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 EUR gefördert. Für bestimmte Beratungen, z.B. Beratung von Unternehmerinnen, gilt diese Beschränkung nicht. Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Entscheidungsgrundlage ist die Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27.06.2008. Die Richtlinie gilt längstens für Beratungen, die bis zum 31.12.2011 begonnen werden.
