Kammerbeiträge

Die Kammer erhebt zur Finanzierung ihrer Aufgaben von allen Mitgliedern Beiträge. Der Beitrag der Apothekeninhaber richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Apotheke. Bemessungsgrundlage ist der Umsatz und der Rohertrag. Alle anderen Kammermitglieder zahlen feste Jahresbeiträge. Die aktuellen Jahresbeiträge finden Sie in der jeweilig gültigen Beitragsstaffel.

Liegen Gründe für einen Beitragserlass vor, z. B. geringes Einkommen oder Elternzeit, kann der Beitrag herabgesetzt werden. Dem Erlassantrag sind entsprechende Nachweise beizufügen.
Der Antrag auf Beitragserlass muss bis 31. Januar des nächsten Beitragsjahres gestellt sein.

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