Werbung und Wettbewerbsrecht

Die Apotheken stehen untereinander im Wettbewerb. Im Bereich des Nebensortiments dürfen sie wie Kaufleute werben. Für Arzneimittel gelten Einschränkungen, die zum Ziel haben, Arzneimittelmissbrauch und Arzneimittelfehlgebrauch zu verhindern. Über die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen hinaus, sind in der Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin weitere Einschränkungen normiert. Diese haben zum Ziel, die Achtung und das Vertrauen der Bevölkerung in den Berufsstand als Heilberuf zu sichern.
Tel. 31 59 64-26

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