Telefonterror im Notdienst – So verhalten Sie sich richtig!

Die Kammer wurde von Apotheken darüber informiert, dass sie im Notdienst angerufen wurden und sich automatisch in einer Telefonkonferenz mit anderen Notdienstapotheken in Berlin und anderen Orten befanden. Nach dem Auflegen erfolgten weitere Anrufe. Ein Apotheker teilte uns mit, er habe sich davon nur befreien können, indem er den Stecker zog.

Die Deutsche Telekom teilte der Kammer auf Anfrage mit, das beschriebene Szenario sei leider nicht unbekannt. Ähnliche Fälle habe es mit 24h-Schlüsseldiensten und Abschleppunternehmen gegeben. Notdienste passen somit offenbar in das Beuteschema von nachtaktiven Störern.

Verhalten bei solchen Anrufen

Da dem Verursacher der Telefonkonferenz kein finanzieller Vorteil entsteht, wird vermutet, dass seine Handlungen aus langer Weile, Geltungsbedürfnis oder anderen Motivationen entspringen. Deshalb sollten die Betroffenen, wenn sie feststellen, dass es sich um solche Verbindungen handelt, ohne weitere Äußerungen die Verbindung trennen, d. h. einfach auflegen. Jede Äußerung bedeutet Spaß für den Verursacher und eine Bereicherung seines „Nachtprogramms“. Empfehlenswert ist es, Datum und Uhrzeit zu notieren.

Betroffene können auch Strafanzeige erstatten. Nach Auffassung der Telekom wird mit dem Herstellen einer Verbindung unter falscher Anruferkennung eine unerlaubte Veränderung von Daten (Call-ID-Spoofing) vorgenommen, die strafrechtlich relevant sein kann. Die Telekom empfiehlt, beim Landeskriminalamt Berlin, Kommissariat 245, Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin, Strafanzeige zu erstatten.

Es hat übrigens zu diesem Szenario auch schon erfolgreiche Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Sachsen gegeben.

Hintergrund

Die von der Telekom in den Fällen 24h-Schlüsseldienste und Abschleppunternehmen durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass es sich um eingeleitete Konferenzschaltungen handelte, wobei die initiierende Anrufer-Rufnummer gefälscht war und die Anrufe aus Netzen anderer Netzbetreiber kamen. Die Telekom geht bisher davon aus, dass die initiierenden Anrufe per Internet in das Netz der anderen Netzbetreiber gespielt wurden (z.B. via Skype). Ein finanzieller Schaden aus dem Telefonverkehr sei den bisher betroffenen Kunden nicht entstanden oder minimal gewesen, wenn der Kunde keine Flatrate hatte, was aber heute meist der Fall sei. Insbesondere könnten aus Telefonkonferenzen keine Anrufe zu teuren Mehrwertdiensten aufgebaut werden. Die Telekom hat selbst ein Interesse an der Aufklärung, weil sie aufgrund der gefälschten Rufnummern die Gebühren für die Telefonkonferenz nicht realisieren kann.

AK Berlin 17.06.2015

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