Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen (BQFG)

Der demografisch bedingte Fachkräftemangel in Deutschland ist bereits heute in einigen Berufsfeldern und Branchen spürbar. Daher ist es wichtig, die vorhandenen inländischen Qualifikationspotenziale auszuschöpfen. Hierzu gehören in Deutschland auch die knapp 3 Millionen Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss. Von ihnen haben rund 2 Millionen einen Aus- oder Fortbildungsabschluss im Ausland erworben. Viele von ihnen arbeiten allerdings nicht in ihrem erlernten Beruf – auch weil belastbare Informationen über Inhalte und Stellenwert dieser Berufsqualifikationen fehlen.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) hat zum Ziel, die beruflichen Qualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund für den Arbeitsmarkt nutzbar zu machen (Stichwort Integration durch Qualifikation). Seit 01.04.2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird. Für die Gleichwertigkeitsfeststellung ist ein Antrag erforderlich. Der Antragsteller erhält einen Bescheid darüber, ob der ausländische Berufsabschluss dem deutschen Berufsabschluss ganz, teilweise oder nicht entspricht. Der Bescheid hilft Arbeitgebern, die Qualifikation des Bewerbers zu beurteilen.

Für den Bereich Ausbildungsberufe sind die Kammern nach § 8 BQFG zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung, die Apothekerkammern für den Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Nach § 8 Abs. 5 BQFG können die zuständigen Stellen vereinbaren, dass die ihnen durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben von einer anderen zuständigen Stelle wahrgenommen werden. Die Aufgabenkonzentration auf eine oder wenige Kammern ist im Hinblick auf ein effizientes Verwaltungsverfahren und gleichmäßige Entscheidungen sinnvoll.

Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe zentral für andere Apothekerkammern zu übernehmen. Die Apothekerkammer Berlin hat mit der LAK Brandenburg eine Vereinbarung über die Aufgabenübertragung zur Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß § 8 Abs. 5 BQFG getroffen, die von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales genehmigt worden ist. Die LAK Brandenburg ist danach umfassend zuständig für die Bearbeitung der Anträge von der Annahme bis zur abschließenden Entscheidung. Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig.

Informationen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen

Antragsteller können sich auf dem Internet-Portal www.anerkennung-in-deutschland.de informieren, wie sie ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen können. Die Anfragen werden automatisch an die zuständige Stelle geleitet. Außerdem gibt es wichtige Tipps und Unterlagen für das Anerkennungsverfahren.

Eine hilfreiche Informationsquelle für Antragsteller und Arbeitgeber ist auch das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen www.bq-portal.de. Antragsteller finden Hinweise, welche Chancen ihnen eine Gleichwertigkeitsprüfung bietet und an wen sie sich dafür wenden können. Arbeitgeber können sich hier ein Bild über die beruflichen Qualifikationen potenzieller Bewerber mit Migrationshintergrund machen.

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