Fachspracheprüfung

zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache von Apothekerinnen und Apothekern

Personen, die in Deutschland als Apothekerin oder Apotheker tätig werden wollen, müssen über ausreichende Kenntnisse sowohl der deutschen Umgangssprache als auch der Fachsprache verfügen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) teilt Personen, die einen Antrag auf Erteilung der Approbation oder der Berufserlaubnis gestellt oder eine Meldung als Dienstleistungserbringer abgegeben haben mit, ob sie eine Fachspracheprüfung zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache ablegen müssen (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 11a Absatz 2 Satz 6 Bundes-Apothekerordnung).

Die Fachspracheprüfung ist bei der Apothekerkammer Berlin abzulegen.

Voraussetzungen für die Anmeldung sind:

  • Die Aufforderung des LAGeSo, die Fachspracheprüfung bei der Apothekerkammer Berlin abzulegen.
  • Sprachzertifikat über Kenntnisse des Sprachniveaus GER B2 im Original oder beglaubigte Kopie; erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid zurück.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte dieses  Anmeldeformular. 

Ausführliche Informationen zur Anmeldung, zum Ablauf und den Anforderungen der Fachspracheprüfung finden Sie in unseren Informationen Fachspracheprüfung.


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