Frequently Asked Questions / Hilfe

Wer kann online ein Punktekonto führen?

 

Das Punktekonto im Internet gibt es für 3 Teilnehmerkreise:

1. Für die Mitglieder der Apothekerkammer Berlin, also alle Apothekerinnen und Apotheker, die in Berlin ihren Beruf ausüben oder – wenn nicht berufstätig – ihren Wohnsitz in Berlin haben.

2. Für das nicht approbierte pharmazeutische Personal, das in Berlin arbeitet oder – wenn nicht berufstätig – den Wohnsitz in Berlin hat.

3. Für sonstige Teilnehmer wie Ärzte, Pharmazeuten im Praktikum oder Teilnehmer außerhalb des Kammerbereichs (z.B. aus Brandenburg).

Alle Teilnehmer müssen sich mit ihren Daten im Internet anmelden und das Punktekonto freischalten lassen, um ihren Kontoauszug drucken zu können.

Welche Vorteile bietet das Punktekonto im Internet?

Im Punktekonto werden die erworbenen Punkte übersichtlich in einem persönlichen Kontoauszug dargestellt. Damit können die Teilnehmer jederzeit ihre Fortbildung gegenüber Dritten dokumentieren.

Außerdem können die Teilnehmer direkt in ihrem Punktekonto Lernerfolgskontrollen zu ausgewählten Veranstaltungen durchführen und so komfortabel zusätzliche Kompetenzpunkte erwerben. Voraussetzung für die Online-Teilnahme an einer Lernerfolgskontrolle ist der Besuch der betreffenden Veranstaltung und die Registrierung per Chipkarte.

Auf der Basis des Punktekontos wird außerdem automatisch das "freiwillige Fortbildungszertifikat" erstellt, wenn die erforderliche Punktezahl erreicht ist. Das gilt sowohl für die Mitglieder der Apothekerkammer Berlin als auch für das nicht approbierte pharmazeutische Personal Berlins.

Dazu müssen Apothekerinnen und Apotheker innerhalb eines Dokumentationszeitraums von 3 Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte erwerben. Für das nicht approbierte pharmazeutische Personal sind 100 Fortbildungspunkte vorgeschrieben.

Einzelheiten zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats finden Sie jeweils in § 4 der Richtlinien für Apothekerinnen und Apotheker bzw. der Richtlinien für das nicht approbierte pharmazeutische Personal.

Was passiert nach meiner Online-Anmeldung zum Punktekonto?

Nach der Anmeldung auf unserem Portal erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie zur Bestätigung Ihrer Anmeldung aufgefordert werden. Erst "nach" Ihrer Bestätigung prüft die Apothekerkammer die Angaben und schaltet das Konto frei. 


Warum kann ich trotz Online-Anmeldung noch keine Punkte zur Gutschrift absenden?

Sie haben zwar den Zugang zu Ihrem Online-Bereich erhalten und Sie konnten bereits Punkte von gedruckten Teilnahmebescheinigungen erfassen. Es fehlt aber noch die abschließende "Freischaltung", über die wir Sie mit einer gesonderten Mail informieren. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie alle Funktionen nutzen und auch die Punkte zur Gutschrift absenden. 

Wie kann ich Papiertestate ohne großen Aufwand online in mein Konto einpflegen?

Unter dem Menüpunkt „Punkte erfassen“ können Sie Ihre konventionellen Teilnahmebescheinigungen einpflegen. Besonders schnell geht es, wenn Sie die Vorauswahl des "Auswahlmenüs" nutzen. Hier sind unter den Optionen „AKB akkreditierte Maßnahmen“ oder „BAK akkreditierte Maßnahmen“ über 90% der Maßnahmen voreingestellt. Über die Maßnahmen-Nummer, das Datum, den Veranstalter oder den Ort gelangen Sie zügig zu Ihrer besuchten Maßnahme. Sie klicken die Maßnahme einfach an und übernehmen die Daten fehlerfrei für Ihre Gutschrift.

Für Veranstaltungen anderer akkreditierender Heilberufekammern (außer AKB und BAK) wählen Sie „Sonstige Maßnahmen“. Hier werden Sie zu einer passenden Dateneingabe geleitet, indem Sie eine von 7 Gruppen auswählen. Im angezeigten Formular tragen Sie nun die Eckdaten der Veranstaltung inklusive der erzielten Kompetenzpunkte ein.

Für alle Maßnahmen gilt: Wenn Sie die Veranstaltung erfasst haben, speichern Sie sie im Ausgangskorb. Abschließend senden Sie alle gesammelten Punkte zur Gutschrift an die Kammer. Gleichzeitig schicken Sie uns auf dem normalen Postweg Kopien der Testate sowie das von Ihnen unterschriebene Gutschriftsformular zu.

Mein Konto zeigt teilweise den Status „Wiedervorlage“. Was muss ich tun?

Bei ungeklärten Fragen werden beantragte Punktegutschriften nicht gutgeschrieben. Stattdessen erscheint die Meldung „Wiedervorlage“ und Sie erhalten zusätzlich per Mail eine Benachrichtigung, dass wir noch Angaben von Ihnen benötigen.

In einem Kommentarfeld können Sie genau ablesen, welche Angabe fehlt. Sorgen Sie möglichst schnell für korrekte Daten und senden Sie die Punkte erneut zur Gutschrift ab. Nur so stellen Sie sicher, dass alle Punkte bei der automatischen Erstellung Ihres persönlichen Fortbildungszertifikats berücksichtigt werden.

Meine Kontaktdaten haben sich geändert. Was muss ich tun?

Unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ können Sie jederzeit eigenständig Ihre E-Mail-Adresse ändern. Nur wenn uns Ihre korrekte E-Mail-Adresse vorliegt, können wir Sie elektronisch benachrichtigen. Außerdem können Sie unter diesem Menüpunkt Ihr Passwort ändern.

Für sonstige Änderungen wie einer neuen privaten oder dienstlichen Adresse ist auf dem Portal ein Änderungsformular zum Herunterladen und Ausdrucken hinterlegt. Sie senden es unterschrieben und im Original an die Apothekerkammer, so dass die Stammdaten angepasst werden können.

Unter folgendem Link können Sie das Formular als PDF downloaden:

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