Frequently Asked Questions / Hilfe

Was genau sind eigentlich Kompetenzpunkte?

Kompetenzpunkte sind die harte Währung Ihrer persönlichen Fortbildung.

Denn Kompetenzpunkte oder Fortbildungspunkte gibt es nur für Veranstaltungen, die zur Kompetenzerhaltung beitragen. Maßnahmen müssen also zur „Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten“ beitragen, um mit Punkten bewertet zu werden. So steht es in den Richtlinien zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats.

Ein Punkt entspricht einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten ohne Pausen. Für das Zertifikat der Kammer sind innerhalb von 3 Jahren von Apothekerinnen und Apothekern 150 Punkte und vom nicht approbierten pharmazeutischen Personal 100 Punkte aus den verschiedenen Kategorien zu sammeln. Apotheker und das nicht pharmazeutische Personal erhalten das freiwillige Fortbildungszertifikat automatisch, wenn sie ein Punktekonto führen. 

Einzelheiten zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats finden Sie jeweils in

§ 4 der Richtlinien für Apothekerinnen und Apotheker bzw. der Richtlinien für das nicht approbierte pharmazeutische Personal.

Wie kann ich Kompetenzpunkte sammeln?

Alle Teilnehmenden von Fortbildungsmaßnahmen können Kompetenzpunkte sammeln. 

Die Teilnehmenden erfassen die erworbenen Punkte über ihr Punktekonto im Internet.

Die erworbenen Punkte müssen erst noch dem Konto gutgeschrieben werden. Dazu wird die Veranstaltung auf dem Punktekonto online erfasst und zur Gutschrift an die Apothekerkammer Berlin versandt. Mit einer "Kopie des Testats" muss die Teilnahme belegt werden.

Für welche Fortbildungsmaßnahmen erhalte ich Kompetenzpunkte?

Veranstaltungen der Apothekerkammer Berlin sowie der Bundesapothekerkammer werden mit Kompetenzpunkten bewertet, die Ihnen als Teilnehmer gutgeschrieben werden. Maßnahmen externer Veranstalter werden ebenfalls bepunktet, sofern sie der Kompetenzerhaltung dienen, in Berlin stattfinden und spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum beantragt und akkreditiert wurden. 

Mit dem Angebot Lernerfolgskontrolle Online (LEO) haben die Teilnehmer außerdem die Möglichkeit, nach dem Besuch ausgewählter Veranstaltungen und Registrierung per Chipkarte direkt im Punktekonto einen Fragebogen auszufüllen und 1 zusätzlichen Kompetenzpunkt zu erwerben. Die Gutschrift erfolgt automatisch. Offene Lernerfolgskontrollen zu bereits besuchten Veranstaltungen werden den Teilnehmern auf der Begrüßungsseite sowie unter dem Menüpunkt Lernerfolg LEO angezeigt. 

Bei entsprechendem Nachweis können Sie mit folgenden Fortbildungsmaßnahmen ebenfalls Kompetenzpunkte sammeln:

1. Eigene Vorträge, eigene Autorenschaft oder fachliche Moderation

2. Internet-Lektionen, sofern akkreditiert

3. Innerbetriebliche Fortbildung und Selbststudium – ohne Nachweis mit automatischer Gutschrift von Punkten

4. Akkreditierte Fortbildungsveranstaltungen anderer Apothekerkammern und Ärztekammern bzw. deutscher Heilberufekammern. 

Alle Fortbildungsmaßnahmen mit Kompetenzpunkten der Apothekerkammer Berlin sind auf diesem Portal im Veranstaltungskalender zusammengestellt.

Einzelheiten zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats finden Sie jeweils in § 3 der Richtlinien für Apothekerinnen und Apotheker bzw. der Richtlinien für das nicht approbierte pharmazeutische Personal.

Gibt es für jede Fortbildungsmaßnahme Kompetenzpunkte?

Nein. Eine Veranstaltung muss spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum beantragt und akkreditiert worden sein, wenn sie für das Fortbildungszertifikat angerechnet werden soll. Nur so kann geprüft werden, ob die Maßnahme den Richtlinien zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats genügt. Eine nachträgliche Anerkennung ist grundsätzlich nicht möglich.

Bei externen Veranstaltungen gilt außerdem: Nur wenn die Testate alle notwendigen Angaben enthalten, können die Punkte anerkannt werden.

Was versteht man unter Akkreditierung?

Die Akkreditierung ist eine Bestätigung der Kammer, dass eine bestimmte Fortbildung zur Kompetenzerhaltung und -erweiterung beiträgt.

Der Veranstalter muss die Akkreditierung der Maßnahme online beim Centrum für Pharmazeutische Kompetenz der Apothekerkammer Berlin beantragen. Hier wird die Eignung der Fortbildung geprüft und im positiven Fall mit Kompetenzpunkten bewertet. Wird eine Veranstaltung akkreditiert, erhält sie damit eine Art Qualitätssiegel.

Wann kann ich mit dem Punktesammeln beginnen?

Zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Wenn Sie schon akkreditierte Veranstaltungen besucht haben, so erkennen wir die dafür vergebenen Punkte an und schreiben sie Ihnen für Ihr Fortbildungszertifikat gut.

Allerdings werden Punkte für Veranstaltungen in Berlin nur anerkannt, wenn sie von der Apothekerkammer Berlin oder einer anderen Heilberufekammer vergeben wurden. Nur so ist die Qualität der Veranstaltungen gesichert. Nicht akkreditierte Maßnahmen werden für das Fortbildungszertifikat der Kammer nicht anerkannt.

Einzelheiten zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats finden Sie jeweils in § 3 der Richtlinien für Apothekerinnen und Apotheker bzw. der Richtlinien für das nicht approbierte pharmazeutische Personal.

Werden Kompetenzpunkte anderer Berliner Heilberufekammern anerkannt? Und was ist mit Heilberufekammern anderer Bundesländer?

Kompetenzpunkte aus akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen anderer Berliner Heilberufekammern werden anerkannt. 

Ebenfalls anerkannt werden Kompetenzpunkte aus Veranstaltungen, die nicht in Berlin stattfinden, aber durch andere Apothekerkammern, Ärztekammern bzw. deutsche Heilberufekammern und die Bundesapothekerkammer akkreditiert wurden. Sie sind durch den wissenschaftlichen Beirat qualitätsgesichert. 

Kann ich auch bei externen Veranstaltern Kompetenzpunkte sammeln?

Verbände, Organisationen und kommerzielle Anbieter können für ihre Veranstaltung eine Akkreditierung und Bewertung beantragen. Trägt die Maßnahme zur Kompetenzerhaltung bei, wird sie mit Kompetenzpunkten bewertet und in den Veranstaltungskalender der Apothekerkammer Berlin übernommen.

Achten Sie bei der Ankündigung auf folgenden Vermerk: "Die Fortbildungsmaßnahme ist von der Apothekerkammer Berlin anerkannt und mit ... Kompetenzpunkten bewertet."

Welchen Nachweis muss ich erbringen, wenn ich an einer akkreditierten Veranstaltung teilnehme?

 

Die Teilnehmenden erhalten in den Veranstaltungen eine Teilnahmebescheinigung. Die erworbenen Kompetenzpunkte müssen Sie erst noch im Internet erfassen und zur Gutschrift an die Apothekerkammer versenden. Diese prüft die Angaben anhand einer Kopie des Testats und meldet sich bei Unstimmigkeiten.

Grundsätzlich liegt die Punktesammlung personenbezogen in der Verantwortung der Teilnehmer.

Übrigens: Kompetenzpunkte für Innerbetriebliche Fortbildung und Selbststudium werden ohne individuellen Nachweis automatisch von der Apothekerkammer Berlin gutgeschrieben.

Eigene Vorträge bzw. Seminare, fachliche Moderationen und Autorenschaften bedürfen nicht der Akkreditierung. Sie werden durch den Referenten, Moderator oder Autor entweder durch die Bescheinigung des Veranstalters oder durch die Vorlage einer Fotokopie des Veranstaltungsprogramms bzw. des Titelblatts der Publikation belegt.

Welche Angaben muss eine Teilnahmebescheinigung enthalten?

Konventionelle Teilnahmebescheinigungen auf Papier müssen folgende Bestandteile enthalten, um gültig zu sein:

1. Name der akkreditierenden Kammer

2. Anzahl der Kompetenzpunkte

3. Veranstaltungsnummer

4. Veranstaltungsgruppe (die insgesamt 9 Gruppen sind nachzulesen in § 2 sowie der Anlage 1 der Richtlinien).

Achten Sie darauf, dass die Teilnahmebescheinigung dem Sinn nach folgende Formulierung enthält: 

„Die Fortbildungsmaßnahme ist von der Apothekerkammer Berlin anerkannt und mit …. Kompetenzpunkten bewertet.“

Übrigens sollten Sie sich auch immer in die Teilnehmerliste eintragen.

Was muss ich beachten, wenn ich Berlin verlasse und meine Punkte mitnehmen möchte?

Alle Heilberufekammern erkennen Kompetenzpunkte für Veranstaltungen an, die von der Apothekerkammer Berlin akkreditiert wurden. Ihren aktuellen Punktestand können Sie online abrufen, über den Kontoauszug Ihres Punktekontos dokumentieren und bei der neuen Kammer einreichen. 

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