Informationen für Veranstalter

Die Apothekerkammer Berlin ist zuständig für die berufliche Fort- und Weiterbildung der Kammerangehörigen und verantwortet die Qualität der Veranstaltungen. Die Akkreditierung ist eine der qualitätssichernden Maßnahmen und in den Richtlinien zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats geregelt.
Als Fortbildungsveranstalter können Sie sich hier über alle Fragen rund um Ihre Akkreditierung informieren.

1. Voraussetzungen

Welche Bedingungen für eine Akkreditierung von Maßnahmen erfüllt sein müssen, die für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden sollen.
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2. Antragsverfahren

Wie das Akkreditierungsverfahren geregelt ist und was Sie unbedingt beachten sollten.
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3. Pflichtaufgaben der Veranstalter

Im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung übernehmen die Veranstalter bestimmte Pflichten.
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4. Qualität der Veranstaltungen

Wie die Apothekerkammer Berlin die Qualität der Fortbildungsveranstaltungen sichert und was das konkret für Sie bedeutet.
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5. Akkreditierungsgebühr

Die Gebühren sind in 4 Gruppen untergliedert und folgen klaren Grundsätzen.
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6. Richtlinien

Die Richtlinien der Apothekerkammer Berlin zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats für Apotheker und Apothekerinnen sowie das nicht approbierte pharmazeutische Personal im genauen Wortlaut.
a) Richtlinie für Apothekerinnen und Apotheker zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin vom 27.06.2006 (ABl. S. 2431) (PDF) 
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b) Richtlinie für nicht approbiertes pharmazeutisches Personal zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin vom 27. Juni 2006 (ABl. S. 2434) (PDF)
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7. Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung  

Die Leitsätze enthalten konkrete Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung der apothekerlichen Fortbildung.
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