Fortbildungspunkte sammeln

Wir belohnen den Besuch akkreditierter Fortbildungen mit Fortbildungspunkten. Haben Sie genügend Punkte gesammelt, erhalten Sie Ihr Fortbildungszertifikat.

Ab sofort können Sie Ihre Fortbildungspunkte in unserem neuen Kundenportal unkompliziert sammeln und übersichtlich verwalten sowie Ihr persönliches Fortbildungszertifikat herunterladen.

So loggen sich im neuen Kundenportal ein:

  • Wenn Sie Kammermitglied sind, verwenden Sie dafür bitte die Login-Daten, die Sie per Brief von unserer Mitgliederverwaltung erhalten haben und bereits für Funktionen wie Beantragung Ihres HBA oder Abbestellung der Print-Version unseres Kammerrundschreibens genutzt haben. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr zur Hand haben, können Sie sie unter mitgliederservice(at)akberlin.de neu anfordern.
  • Wenn Sie kein Kammermitglied sind, aber bereits Veranstaltungen besucht haben, nutzen Sie bitte Ihre bisher verwendete E-Mail-Adresse und zusätzlich die „Passwort zurücksetzen“-Funktion.
  • Alle anderen registrieren sich bitte neu.

Hier geht es direkt zum Kundenportal: https://portal.akberlin.de/login/

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sammeln von Fortbildungspunkten finden Sie hier

  • Wer kann Punkte für das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Berlin sammeln?

    Wer kann Punkte für das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Berlin sammeln?

    Auf Grundlage der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin können:

    • die Mitglieder der Apothekerkammer Berlin, also alle Apothekerinnen und Apotheker, die in Berlin ihren Beruf ausüben oder – wenn nicht berufstätig – ihren Wohnsitz in Berlin haben und
    • das nicht approbierte pharmazeutische Personal, das in Berlin arbeitet oder – wenn nicht berufstätig – den Wohnsitz in Berlin hat

    Fortbildungspunkte für das freiwillige Fortbildungszertifikat sammeln.

    Zum nicht approbierten pharmazeutischen Personal zählen folgende Berufsgruppen: Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten.

  • Wie funktioniert das Punktekonto im Kundenportal?

    Wie funktioniert das Punktekonto im Kundenportal?

    Unter Punktekonto & Zertifikat werden die erworbenen Punkte übersichtlich in einem persönlichen Kontoauszug dargestellt. Punkte der Kammerveranstaltungen werden automatisch gutgeschrieben, Punkte für Veranstaltungen anderer Anbieter und sonstige Maßnahmen können Sie über die Funktion Punkte-Freischaltung selbst freischalten.

    Auf der Basis des Punktekontos wird automatisch das freiwillige Fortbildungszertifikat erstellt, wenn die erforderliche Punktezahl erreicht ist. Das gilt sowohl für die Mitglieder der Apothekerkammer Berlin als auch für das nicht approbierte pharmazeutische Personal Berlins.

  • Kann ich auch bei externen Veranstaltern Fortbildungspunkte sammeln?

    Kann ich auch bei externen Veranstaltern Fortbildungspunkte sammeln?

    Verbände, Organisationen und kommerzielle Anbieter können für ihre Veranstaltung eine Akkreditierung und Bewertung beantragen. Trägt die Maßnahme zur Kompetenzerhaltung bei, wird sie mit Fortbildungspunkten bewertet und in den Veranstaltungskalender der Apothekerkammer Berlin übernommen.

  • Welche Fortbildungspunkte werden für das Fortbildungszertifikat anerkannt?

    Welche Fortbildungspunkte werden für das Fortbildungszertifikat anerkannt?

    Fortbildungspunkte für Veranstaltungen in Berlin werden nur anerkannt, wenn sie von der Apothekerkammer Berlin oder einer anderen Heilberufekammer vergeben wurden. Nur so ist die Qualität der Veranstaltungen gesichert. Nicht akkreditierte Maßnahmen werden für das Fortbildungszertifikat der Kammer nicht anerkannt.

  • Welchen Nachweis muss ich erbringen, wenn ich an einer akkreditierten Veranstaltung eines externen Veranstalters teilnehme?

    Welchen Nachweis muss ich erbringen, wenn ich an einer akkreditierten Veranstaltung eines externen Veranstalters teilnehme?

    Sie erhalten in der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung und müssen die erworbenen Fortbildungspunkte im Kundenportal über die Funktion Punkte-Freischaltung erfassen und freischalten.

    Damit die Teilnahmebescheinigung gültig ist und für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden kann, muss sie folgende Informationen enthalten:

    • Name der/des Teilnehmenden
    • Titel der Fortbildung
    • Datum der Fortbildung
    • Akkreditierende Heilberufekammer, bei Veranstaltungen in Berlin die Apothekerkammer Berlin (oder die Ärztekammer Berlin)
    • Kennziffer/Akkreditierungsnummer der Akkreditierung
    • Berufsgruppe, für die die Veranstaltung akkreditiert wurde
    • Kategorie der Maßnahme, z.B. Seminar, Vortrag oder Kongress
    • Zahl der vergebenen Fortbildungspunkte

    Unzureichende Teilnahmebescheinigungen ohne die genannten Informationen erkennt die Apothekerkammer Berlin nicht an. Prüfen Sie daher bitte in Ihrem eigenen Interesse, ob die Teilnahmebescheinigung alle erforderlichen Informationen enthält.

    Wenn Sie eine nicht akkreditierte Veranstaltung besuchen, können Sie keine Punkte dafür sammeln. Gehen Sie in einem solchen Fall auf den Veranstalter zu und legen ihm die Akkreditierung nahe. Diese kann er für seine Veranstaltung unkompliziert über unser Kundenportal beantragen.

    Grundsätzlich gilt: Akkreditierungen nach dem Veranstaltungstermin sind nicht möglich. Die Fortbildung muss spätestens 8 Wochen vor dem Termin beantragt und akkreditiert worden sein.

    Übrigens: Fortbildungspunkte für Innerbetriebliche Fortbildung und Selbststudium werden ohne individuellen Nachweis automatisch von der Apothekerkammer Berlin gutgeschrieben.

    Eigene Vorträge bzw. Seminare, Lehrtätigkeit, fachliche Moderationen, Autorenschaften und Hospitationen bedürfen nicht der Akkreditierung. Sie werden durch den Referenten, Moderator oder Autor entweder durch die Bescheinigung des Veranstalters oder durch die Vorlage einer Fotokopie des Veranstaltungsprogramms bzw. des Titelblatts der Publikation belegt.

  • Werden Fortbildungspunkte anderer Berliner Heilberufekammern anerkannt? Und was ist mit Heilberufekammern anderer Bundesländer?

    Werden Fortbildungspunkte anderer Berliner Heilberufekammern anerkannt? Und was ist mit Heilberufekammern anderer Bundesländer?

    Fortbildungspunkte aus akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen anderer Berliner Heilberufekammern werden anerkannt.

    Ebenfalls anerkannt werden Fortbildungspunkte aus Veranstaltungen, die nicht in Berlin stattfinden, aber durch andere Apothekerkammern, Ärztekammern bzw. deutsche Heilberufekammern und die Bundesapothekerkammer akkreditiert wurden.

  • Was muss ich beachten, wenn ich Berlin verlasse und meine Fortbildungspunkte mitnehmen möchte?

    Was muss ich beachten, wenn ich Berlin verlasse und meine Fortbildungspunkte mitnehmen möchte?

    Alle Heilberufekammern erkennen Fortbildungspunkte für Veranstaltungen an, die von der Apothekerkammer Berlin akkreditiert wurden. Ihren aktuellen Punktestand können Sie im Kundenportal unter Punktekonto & Zertifikat abrufen, über den Kontoauszug Ihres Punktekontos dokumentieren und bei der neuen Kammer einreichen.

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