Veranstaltungen akkreditieren

Die Apothekerkammer Berlin begutachtet und akkreditiert alle Veranstaltungen, die für das freiwillige Fortbildungszertifikat anerkannt werden sollen und sichert so die Qualität der Veranstaltungen.

Ab sofort erfolgt die Akkreditierung über unser neues Kundenportal.

Veranstalter registrieren sich bitte hier neu. (https://portal.akberlin.de/registrieren_va/)

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Akkreditierung finden Sie hier

  • Welche Voraussetzungen müssen Maßnahmen erfüllen, um für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet zu werden?

    Welche Voraussetzungen müssen Maßnahmen erfüllen, um für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet zu werden?

    Eine Akkreditierung und Vergabe von Kompetenzpunkten kann nach unseren Richtlinien nur für Maßnahmen beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Die Fortbildungen

    • finden in Präsenz in Berlin oder online überwiegend mit Berliner Teilnehmenden statt.
    • beziehen sich auf pharmazeutische, berufsbezogen wissenschaftliche und betriebswirtschaftliche sowie auf apothekenübliche Waren und Dienstleistungen.

    In den Richtlinien können Sie den genauen Wortlaut der Bestimmungen nachlesen.

    Im Akkreditierungsantrag sind detaillierte Angaben zum Ablauf der Veranstaltung und zu den Referierenden erforderlich. Der Veranstalter muss außerdem bestätigen, dass die Maßnahme inhaltlich unabhängig von kommerziellen oder werbenden Interessen ist und die Form und der Inhalt nicht durch finanzielle oder materielle Unterstützung im Sinne eines Sponsorings beeinflusst werden. Objektive Produktinformationen nach wissenschaftlichen Kriterien sind zulässig.

    Akkreditierungen von nicht in Berlin stattfindenden Fortbildungsmaßnahmen durch andere Landesapothekerkammern oder Ärztekammern werden von der Apothekerkammer Berlin anerkannt.

  • Wie ist das Akkreditierungsverfahren geregelt, und was sollten was Sie unbedingt beachten?

    Wie ist das Akkreditierungsverfahren geregelt, und was sollten was Sie unbedingt beachten?

    Eine Akkreditierung wird grundsätzlich online und zwar spätestens acht Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beantragt.

    So gehen Sie Schritt für Schritt vor, wenn Sie die Akkreditierung Ihrer Fortbildung beantragen möchten:

    Schritt 1: Sie füllen das Antragsformular online aus, machen alle erforderlichen Angaben, laden die erforderlichen aussagekräftigen Dokumente hoch und senden den Antrag ab.

    Schritt 2: Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Außerdem bewertet die Apothekerkammer Ihre Maßnahme und vergibt eine Punktzahl für die Fortbildung. Die Anzahl der Kompetenzpunkte berechnet sich nach der Dauer der Maßnahme in Minuten (ohne Pausen) dividiert durch 45, der Minutenzahl pro Fortbildungseinheit. Das Ergebnis der Division wird kaufmännisch gerundet und ergibt die Anzahl der Punkte.

    Schritt 3: Dem Veranstalter und der antragsstellenden Person gehen per Mail ein schriftlicher Bescheid mit der Angabe der Kompetenzpunkte zu. Außerdem erhalten beide die Vorgaben für die Registrierung der Teilnehmenden, die Evaluation und die Teilnahmebestätigung.

    Schritt 4: Dem im Antrag genannten Rechnungsempfänger geht per Mail die Rechnung über die Akkreditierungsgebühr zu.

  • Welche Pflichten haben Sie als Veranstalter?

    Welche Pflichten haben Sie als Veranstalter?

    Bei akkreditierten Maßnahmen verpflichten sich die anbietenden Veranstalter, folgende Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung zu übernehmen.

    Liste der Teilnehmenden: Die Anbietenden der Fortbildungsmaßnahme führen eine Liste der Teilnehmenden. Um in Zusammenarbeit mit den Apothekerkammern der Länder und der Bundesapothekerkammer die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme im Rahmen der Beantragung des Fortbildungszertifikats überprüfen zu können, ist im Einzelfall die Einsicht in die Liste der Teilnehmenden erforderlich. Da für das Fortbildungszertifikat die Teilnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren berücksichtigt werden können, haben die Anbietenden die Liste der Teilnehmenden ab dem Datum der Teilnahme vier Jahre aufzubewahren und der Apothekerkammer auf Anforderung zur Verfügung zu stellen sowie ggf. die Ergebnisse der Lernerfolgskontrollen offenzulegen.

    Teilnahmebescheinigung: Die Anbietenden stellen den Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung gemäß Anlage 1 der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin aus. Bei modular unterteilten Fortbildungsmaßnahmen kann die Teilnahme für die jeweils erfolgreich absolvierten Module oder die gesamte Fortbildungsmaßnahme bescheinigt werden. Die Entscheidung obliegt den Anbietenden.

    Überprüfung: Die Apothekerkammer behält sich vor, akkreditierte Fortbildungsmaßnahmen in geeigneter Weise zu überprüfen. Hierbei haben die Anbietenden sie zu unterstützen; insbesondere ist auf Verlangen einer vertretenden Person von ihr die kostenfreie Teilnahme zu ermöglichen.

    Zugangsdaten: Sofern für den Zugang zu Online-Fortbildungsmaßnahmen Zugangsdaten erforderlich sind, stellen die Fortbildungsanbietenden diese der Apothekerkammer grundsätzlich bei Antragstellung kostenlos zur Verfügung

  • Wie sichert die Apothekerkammer Berlin die Qualität der Veranstaltungen?

    Wie sichert die Apothekerkammer Berlin die Qualität der Veranstaltungen?

    Die Qualität der externen und kammereigenen Fortbildungen und Maßnahmen zur Kompetenzerhaltung wird fortlaufend überprüft. Grundlage bilden die Richtlinien zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin und die Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. So unterstützen Evaluations- und Qualitätssicherungsumfragen bei den Teilnehmenden das Qualitätsziel. Die Bewertung der Veranstaltung fließt unmittelbar in das Qualitätssicherungssystem ein.

    Die Apothekerkammer Berlin behält sich eine stichprobenartige Überprüfung der von ihr akkreditierten Maßnahmen vor.

    Von den Teilnehmenden als unzureichend bewertete Veranstaltungen werden sanktioniert

  • Welche Gebühr fällt für die Akkreditierung an?

    Welche Gebühr fällt für die Akkreditierung an?

    Online-Akkreditierung und Publikation der Veranstaltungen im Internet sind Instrumente, die finanziert sein wollen. Über die Akkreditierungsgebühr beteiligen wir die Veranstalter an den entstehenden Kosten.

    Da die Fortbildungspunkte der Kammer als Qualitätssiegel fungieren und einen Wettbewerbsvorteil bedeuten, investieren die Veranstalter damit über die Gebühren in ihre Marktfähigkeit.

    Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich danach, ob es sich um einen gemeinnützigen oder kommerziellen Anbieter handelt. Veranstalter, die sich durch Mitgliederbeiträge finanzieren, zahlen Gebühren zwischen 0 - 50 EUR. Wer mit dem Angebot ein wirtschaftliches Interesse verfolgt, zahlt zwischen 100 - 250 EUR.

    Allgemein gilt: Für gebührenpflichtige oder gesponserte Maßnahmen sind höhere Akkreditierungsgebühren zu zahlen.

    Die Akkreditierungsgebühr wird entsprechend der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 (Gebührenverzeichnis) der Gebührenordnung der Apothekerkammer Berlin erhoben. Die Maßnahmen werden in vier Typen unterteilt. Unterscheidungskriterien sind die Umsatzsteuerpflicht des Veranstalters, die erhobene Teilnehmergebühr bzw. ein genutztes Sponsoring.

    Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Gebührenstaffel:

    Gebühren für die Akkreditierung von Veranstaltungen

    Veranstaltung Typ I: gebührenfrei

    • Veranstalter nicht umsatzsteuerpflichtig,
    • keine Teilnahmegebühr und kein Sponsoring

    Veranstaltung Typ II: 50 EUR

    • Veranstalter nicht umsatzsteuerpflichtig
    • Teilnahmegebühr und/ oder Sponsoring

    Veranstaltung Typ III: 100 EUR

    • Veranstalter umsatzsteuerpflichtig
    • keine Teilnahmegebühr und kein Sponsoring

    Veranstaltung Typ IV: 150 EUR bis 250 EUR

    • Veranstalter umsatzsteuerpflichtig
    • Teilnahmegebühr und/ oder Sponsoring

    Beispiele zu Typ IV:

    Teilnahmegebühr 20 EUR ⇒ Akkreditierungsgebühr 150 EUR

    Teilnahmegebühr 150 EUR ⇒ Akkreditierungsgebühr 150 EUR

    Teilnahmegebühr 198 EUR ⇒ Akkreditierungsgebühr 198 EUR

    Teilnahmegebühr 900 EUR ⇒ Akkreditierungsgebühr 250 EUR

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