Leitbild der Apothekerkammer Berlin zum Datenschutz

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Datenschutz bildet ein wichtiges Fundament der Tätigkeit der Organe und Gremien der Apothekerkammer Berlin und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Dazu werden regelmäßige Fortbildungen zum Datenschutz durchgeführt.

Die Apothekerkammer Berlin beachtet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und setzt diese transparent und nachvollziehbar um. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Kammermitglieder sowie von Dritten, die mit der Kammer in Kontakt treten, und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird bei der Verarbeitung von deren personenbezogenen Daten durch die verpflichtenden Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung beachtet.

Eine Datenverarbeitung gemäß den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO ist Grundlage jedes Verarbeitungsprozesses.

Wegen der Sensibilität und des Schutzbedarfs der personenbezogenen Daten ist es oberstes Gebot, die Personen, deren Daten verarbeitet werden, sowie die Daten selbst zu schützen. Bei den eingesetzten IT-Technologien wird der allgemein anerkannte Stand der Technik genutzt. Eine sichere IT, die die Vertraulichkeit, die Verfügbarkeit und die Integrität der Verarbeitung sicherstellt, ist eine wichtige Voraussetzung zum Schutz personenbezogener Daten und zum Schutz der Tätigkeit der Apothekerkammer.

Die Transparenz der Verarbeitungsvorgänge wird sichergestellt. Datenschutz ist organisatorisch fest verankert. Im Rahmen von Prozessbeschreibungen werden der Datenschutz und die Informationssicherheit berücksichtigt. Es existieren klare Strukturen mit geregelten Zugriffsrechten. Ein Sperr- und Löschkonzept setzt die datenschutzrechtlichen Vorgaben kammerintern um.

Die Betroffenenrechte werden jederzeit und ohne Hindernisse gewährleistet. Eine behördliche Datenschutzbeauftragte und eine Stellvertreterin sind benannt (www.akberlin.de > Datenschutzerklärung) und bilden sich regelmäßig fort. Diese stehen den Kammermitgliedern, betroffenen Dritten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle in datenschutzrechtlichen Belangen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Die Wirksamkeit der Datenschutzmaßnahmen wird periodisch überprüft und dokumentiert. Es wird ein jährlicher Datenschutzbericht mit Notfallplan erstellt.

Inkraftsetzung

Dieses Dokument wird jährlich sowie bei Bedarf auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft.

Berlin, den 22.05.2018

 

Dr. Christian Belgardt                                    Joachim Stolle

Präsident                                                       Vizepräsident

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