Kammerwahl 2019

Am 20.03.2019 findet die Wahl der 15. Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin statt. Der Wahlausschuss bereitet die Wahl vor und führt sie durch. Bis zum Wahltag ist ein umfangreiches Programm abzuarbeiten. Alle Schritte sind genau getaktet. Informationen und Termine zum Ablauf der Wahl, zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Möglichkeit der Wahlwerbung finden Sie hier.

Insbesondere für Wahlberechtigte, die sich mit einem Wahlvorschlag an der Wahl beteiligen wollen, sind folgende Punkte wichtig:

Öffentlicher Terminplan

Der Wahlausschuss informiert mit dem öffentlichen Terminplan über den Ablauf der Wahl. Alle aufgeführten Termine sind vorläufige Plantermine. Gültigkeit haben alleine Bekanntmachungen des Wahlausschusses nach der Wahlordnung. Die Bekanntmachungen erfolgen in der Pharmazeutischen Zeitung und im Amtsblatt für Berlin.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Mit der Zweiten Wahlbekanntmachung werden u.a. der Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Anforderungen an Wahlvorschläge nach §§ 11, 12 Wahlordnung bekanntgemacht. Bereits jetzt können folgende Muster-Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen heruntergeladen oder beim Wahlausschuss angefordert werden, Anschrift siehe unten:

  • Erstellung eines Wahlvorschlages
  • Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag
  • Unterstützungsunterschriften für den Wahlvorschlag

Die Muster-Formulare sind unverbindliche Hilfsmittel. Ihre Verwendung ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Wahl.

Elektronische Plattform für Wahlwerbung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss wird gemäß § 15 Abs. 2 Wahlordnung eine elektronische Plattform einrichten, auf der die zugelassenen Wahlvorschläge für die Dauer der Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung einen Link auf ihre eigene Homepage setzen können. Die Plattform wird nach Zulassung der Wahlvorschläge freigeschaltet. Die Wahlvorschläge werden hierüber in der Mitteilung über die Zulassung informiert. Die Wahlvorschläge sind für den Inhalt ihrer Wahlwerbung verantwortlich.

Wahlwerbung im Sonderrundschreiben „Wahl Spezial“

Der Wahlausschuss wird gemäß §§ 14, 15 Wahlordnung ein Sonderrundschreiben „Wahl Spezial“ herausgeben. Dieses gliedert sich in zwei Teile: 1.) Informationen des Wahlausschusses, 2.) Wahlwerbung der Wahlvorschläge. Die Wahlvorschläge haben Gelegenheit, Wahlwerbung in eigener Verantwortung zu machen. Druck und Versand des „Wahl Spezial“ erfolgen durch die Kammer. Die Wahlvorschläge tragen die Kosten für die von ihnen zu erstellenden Druckvorlagen ihrer Wahlwerbung. Jedem Wahlvorschlag stehen nach eigener Entscheidung 2 oder 4 Seiten zur Verfügung. Die Seitenanzahl 2 bzw. 4 ist wegen der Gestaltung als Doppelseite(n) verbindlich. Die technischen Vorgaben der Druckerei für die Druckvorlagen („Regeln zur Übernahme digitaler Daten der Wahlwerbung“) können hier heruntergeladen oder beim Wahlausschuss unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden.

APOTHEKERKAMMER BERLIN

Susanne Marquardt

Vorsitzende des Wahlausschusses

Anschrift des Wahlausschusses:

Apothekerkammer Berlin

- Wahlausschuss -

Littenstraße 10

10179 Berlin

Druckversion