Pikrinsäure - Entsorgung
Handlungsempfehlung zur Entsorgung von Pikrinsäure
Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol) ist eine chemische Substanz, die in phlegmatisierter Form mit einem Wassergehalt von > 30 % in Apotheken, Schulen und Krankenhäusern vorkommen kann und beispielsweise als Nachweisreagenz in der Analytik verwendet wird.
Im trockenen Zustand oder mit weniger als 30 % Wassergehalt ist Pikrinsäure hochexplosiv. Schon Reibung, Erwärmung oder ein Schlag reichen aus, um die Säurekristalle zur Explosion zu bringen.
Entsorgung Phlegmatisierter Pikrinsäure
Feuchte bzw. regelmäßig phlegmatisierte Pikrinsäure (Wassergehalt > 30 %) ist nicht explosiv und kann unter folgenden Abfallschlüsseln entsorgt werden:
· 160506 – Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische aus Laborchemikalien bzw.
· 160508 – gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten.
Bitte wenden Sie sich zur Entsorgung an einen Entsorgungsfachbetrieb wie z.B. REMONDIS Medison GmbH. Hier können Sie auch weitere, nicht mehr benötigte Chemikalien entsorgen lassen.
Kontakt:
REMONDIS Medison GmbH
Lahnstr. 31
12055 Berlin
Tel.: 030/ 68 282 708
Entsorgung „undefinierter“ Pikrinsäure
Pikrinsäure ist in trockenem Zustand oder mit weniger als 30 % Wassergehalt explosiv und fällt in diesem Zustand unter das Sprengstoffgesetz.
Die Bewertung der Gefährlichkeit von „undefinierter“ Pikrinsäure in ihren Behältnissen kann nach folgenden Kriterien erfolgen:
· Das Behältnis ist durchsichtig und es ist erkennbar, dass die Substanz nicht mehr genügend feucht oder bereits trocken ist.
· Das Behältnis ist undurchsichtig und wird schon sehr lange gelagert.
· Das Behältnis ist aus Metall (Bildung von hochexplosivem Pikrat möglich!)
· Am Behältnis sind kristalline gelbliche Anhaftungen (insbesondere im Bereich des Flaschenverschlusses) feststellbar.
Liegt mindestens eines dieser Kriterien vor, soll das verschlossene Gebinde in der vorgefundenen Abstellsituation belassen und nicht mehr verlagert werden. Der Lagerort muss verschlossen bleiben und darf bis zur Abholung nicht von Unbefugten betreten werden.
Die Entsorgung „undefinierter“ Pikrinsäure muss in Berlin durch das Landeskriminalamt erfolgen. Auch bei Zweifeln zum Vorliegen einer der vier genannten Bedingungen einer undefinierten Pikrinsäure oder bei Vorliegen einer anderen, nicht erwähnten Auffälligkeit sollte das LKA direkt informiert werden.
Kontakt: LKA KTI 24, Tel.: 030/ 4664 98 24 00
AK Berlin 30.06.2018