Entsorgung von Altarzneimitteln
Altarzneimittel können in einem der sechs Recyclinghöfe mit Schadstoffsammelstellen der BSR abgegeben werden. Für bis zu 20 kg entstehen Privathaushalten dafür keine Kosten. Wird Restmüll kindersicher aufbewahrt, können Altarzneimittel – bis auf wenige Ausnahmen – auch über den Hausmüll entsorgt werden. Dieser wird in Berlin direkt der Verbrennung zugeführt.
Arzneimittel dürfen keinesfalls die Toilette oder den Ausguss hinuntergespült werden, da die Arzneistoffe so ins Grundwasser gelangen können. Dies ist vielen Verbrauchern leider nicht bekannt: In einer Umfrage mit rund 500 Teilnehmern gaben 44 % der Befragten an, mindestens ein Altarzneimittel pro Jahr in der Spüle oder Toilette zu entsorgen. Jeder Zehnte davon tat dies sogar mit mehr als zehn Arzneien pro Jahr. Hier ist also konsequente Aufklärung gefragt. Zur Unterstützung stellt die ABDA ein Faktenblatt bereit.
Abfallentsorgung ist Ländersache
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Arzneimitteln. Eine Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informiert Verbraucher darüber, wie im jeweiligen Landkreis die Entsorgung von Altarzneimitteln geregelt ist. Auf einer interaktiven Landkarte werden bei Auswahl der Region die Möglichkeiten der Arzneimittelentsorgung (Hausmüll, Schadstoffmobil, Recyclinghof, Apotheken) angezeigt.
Entsorgung in Apotheken ist freiwilliger Service
Für Apotheken besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Altarzneimittel anzunehmen. Dennoch bieten viele Apotheken einen freiwilligen Rücknahme-Service an. In Berlin bietet sich zur sicheren Entsorgung die verschließbare MEDI-Tonne an. Die MEDI-Tonne ist eine einfache und kostengünstige Entsorgungslösung für zurückgenommene Altarzneimittel und den „normalen“ Abfall der Apotheke. Sie kann in allen Bezirken bestellt werden.Weitere Informationen finden Sie hier.
AK Berlin 15.10.2019