Chemikalienabgabe in der Apotheke

Die Apothekerkammer erreichen immer wieder Anfragen, ob bestimmte Chemikalien an private Verbraucher abgegeben werden dürfen und – wenn ja – in welchen Mengen und unter welchen Voraussetzungen. Für die unterschiedlichen Chemikalien gelten verschiedene Vorschriften. Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Anleitung zur Entscheidungsfindung.

Zunächst muss jeder Kunde, der eine Chemikalie erwerben möchte, nach dem Verwendungszweck gefragt werden.

Diese Frageliste zur Chemikalienabgabe hat sich bewährt:

  • Welcher Verwendungszweck?
  • Sind der Verwendungszweck und die angefragte Menge plausibel?
  • Ist der Verwendungszweck legal (nicht legal ist z.B. die Anwendung zur Herstellung von Arzneimitteln, Biozidprodukten, Sprengstoff, illegalen Drogen)?
  • Gibt es Abgabeverbote (Chemikalienverbotsverordnung, EU-Explosivgrundstoffverordnung)?
  • Kann die Anwendung gemäß des Gefahrenpotential des Stoffes sicher erfolgen?

Kommt eine Abgabe in Betracht, sind grundsätzlich folgende Vorschriften zu beachten:

  • Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Gefahrstoffverordnung
  • Verordnung (EU) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
  • Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
  • Vorschriften zur Grundstoffüberwachung.

Zudem ist zu beachten, dass ab dem 1. Juni 2019 für die Abgabe von Stoffen und Gemischen der Anlage 2 ChemVerbotsV ein Nachweis der Sachkunde zu erbringen ist.

Arbeitshilfen der ABDA nutzen

Die ABDA hat für alle relevanten Chemikalien die Abgabevorschriften unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Bestimmungen in zwei Tabellen (Abgabe an private Endverbraucher; Abgabe an berufliche Verwender) übersichtlich zusammengefasst. Die Tabellen finden Sie zum Download auf der Website der ABDA (unten auf der Seite unter "Arbeitshilfen zur Abgabe von Chemikalien").

Wichtiger Hinweis

Es gibt keine Verpflichtung (Kontrahierzwang) für die Abgabe von Chemikalien in der Apotheke. Wegen der vielen „Fallstricke“, die es bei der Abgabe von Chemikalien gibt und des damit verbundenen Aufwandes, sollte jede Apotheke überlegen, ob sie überhaupt mit Chemikalien handeln möchte.

AK Berlin 01.02.2021

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