Adressbuchschwindel, Anzeigenschwindel, Abmahnunwesen, Spam & Co. –Wie verhalte ich mich richtig?

Der DSW ist ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist er befugt, Unterlassungsansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend zu machen. Schwerpunktmäßig geht der DSW gegen Adressbuchschwindel (gefälschte Rechnungen), Anzeigenschwindel (untergeschobene Anzeigenaufträge), Abmahnunwesen (unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung) und Spamming (belästigende Werbung ungeklärter Herkunft) vor. 

 

Adressbuchschwindel
Adressbuchschwindel ist das massenhafte Versenden von Angeboten für Dateieinträge, wobei die Angebotsformulare eine bestehende Geschäftsbeziehung zum Adressaten vortäuschen.                                                                         DSW-Tipp: Warnen Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere beim Posteingang und in der Buchhaltung. Schicken Sie das Original des Formulars möglichst mit Ihrem Eingangsstempel und allen Formularanhängen sowie ggf. das letzte Mahnschreiben der Gegenseite an den DSW. Der DSW kann Sie zwar nicht rechtlich vertreten, jedoch die weitere Mahntätigkeit des Formularaussenders unterbinden.
Sie sind Opfer eines Irrtums geworden durch Zahlung oder Unterschrift und fühlen sich nun getäuscht? Sollte die Zahlung nur einen oder mehrere Tage zurückliegen, wenden Sie sich an Ihre Hausbank und versuchen Sie, die Überweisung zu stornieren. Eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung ist angesichts der aktuellen BGH-Rechtsprechung problematisch, insbesondere in den Fällen, in denen bereits Zahlung geleistet wurde und Sie den Betrag im
Rahmen eines Zivilverfahrens einklagen möchten. Bedienen Sie sich im Zweifel anwaltlicher Hilfe.


Anzeigenschwindel
Anzeigenschwindel ist die Kaltansprache von Gewerbetreibenden, die durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Abschluss von Anzeigenaufträgen genötigt werden.                                                                                                         DSW-Tipp: Wenn Sie sich getäuscht fühlen, haben Sie die Möglichkeit, den von Ihnen unterzeichneten Vertrag anzufechten. Bedienen Sie sich im Zweifel hierzu anwaltlicher Hilfe. Schicken Sie dem DSW eine Kopie des Anzeigenauftrages, und eine Versicherung an Eides statt, die den Tathergang zum Inhalt hat. Wichtig: Der Name des Anrufers oder Außendienstakquisiteurs sollte in der eidesstattlichen Versicherung erscheinen. Sollte Ihre Unterschrift gefälscht worden sein, wenden Sie sich an Ihre nächste Polizeidienststelle oder direkt an die Staatsanwaltschaft.


Abmahnunwesen
Abmahnunwesen ist das massenhafte Versenden wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen an Gewerbetreibende über Anwälte oder direkt, wobei Gegenstand der Abmahnungen meist geringfügige Wettbewerbsverstöße oder Verstöße gegen Ordnungsvorschriften sind. Zweck der Abmahnung ist die Geltendmachung der Abmahngebühr.                                                                                             DSW-Tipp: Ist Ihnen der Abmahnende bekannt? Handelt es sich um einen Mitbewerber? Informieren Sie sich im Zweifel bei der IHK, Ihrer berufsständischen Kammer oder ihrem Berufsverband unter Beifügung der Abmahnung sowie der abgemahnten Werbemaßnahme. Sollte sich aus der Abmahnung nicht die Klagebefugnis ergeben, fordern Sie den Abmahnenden schriftlich zum Nachweis auf. Falls die Klagebefugnis nicht nachgewiesen werden kann oder in sonstiger Weise zweifelhaft ist, schicken Sie dem DSW zwecks Erstattens einer Strafanzeige eine Kopie des Abmahnschreibens sowie der abgemahnten Werbemaßnahme.


Belästigende Werbung (Spam)
Belästigende Werbung (Spam) ist das massenhafte Versenden belästigender Werbung ungeklärter Herkunft per Telefax, E-Mail, SMS zwecks Erzielung von Telekommunikationsgebühren.                                                                       DSW-Tipp: Für E-Mails gilt: Bei zweifelhaftem Absender oder ungeklärtem Betreffzeileninhalt sollte die Mail gleich gelöscht werden. Dies schon deshalb, weil Virengefahr für Ihren PC besteht. Bedienen Sie sich sog. Spam-Abwehr-Programme. Reagieren Sie bei Telefon- und Fax-Werbung in keinem Falle dadurch, dass Sie die Gebührennummern anwählen! Dies hat zur Folge, dass Sie Ihren Anschluss für weitere unerwünschte Werbung bestätigen. Der bestätigte Anschluss wird dadurch aufgewertet, Ihre Nummer an weitere Anbieter „verkauft“ und dass Sie enorme Telefongebühren entrichten. Schlimmstenfalls wird man versuchen, Ihren Rückruf künstlich zu „verlängern“. Versuchen Sie, die Werbung bereits bei Eingang zu vernichten.


Gewinnspielwerbung
Gewinnspielwerbung ist das Inaussichtstellen enormer Gewinne, die nur durch gleichzeitige Warenbestellung oder durch Einzahlung von Geldbeträgen ausgekehrt werden. Diese Gewinnspielwerbung erfolgt meist aus dem europäischen Ausland. Der Gewinn wird in der angekündigten Höhe so gut wie nie ausgezahlt.  

DSW-Tipp: Die Finger davon lassen!


Nebenverdienstwerbung
Nebenverdienstwerbung ist eine Werbung für Verdienstmöglichkeiten, bei denen mit minimalem Aufwand unter Einzahlung geringer Beträge enorme Verdienste in Aussicht gestellt werden.   

DSW-Tipp: Die so genannten Nebenverdienstreporte sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Wenn Sie mit Beträgen in Vorleistung treten sollen, kann es sich schon nicht um seriöse Verdienstmöglichkeiten handeln. Geht es allein darum, neue Mitglieder für ein System anzuwerben, können Sie sich bereits strafbar machen. Gehen Sie deshalb auf derart vollmundige Werbung gar nicht erst ein!

 

Kontakt:
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. , Landgrafenstraße 24 B, 61348 Bad Homburg, E-Mail: mail(at)dsw-schutzverband.de, Tel. 06172 / 12 15-0, Fax: 06172 / 8 44 22


Quelle: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V, www.dsw-schutzverband.de

AK Berlin 01.07.2015

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