Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss ist ein vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenes Gremium. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Dem Ausschuss gehören je sechs Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und sechs Lehrer der Berufsschule an. Die Lehrer haben beratende Stimme. Der Vorsitz wechselt turnusmäßig zwischen dem Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Tel. 31 59 64-22

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