EU-Versandhandelslogo: Einführung des europäischen Versandhandelslogos zum 26.06.2015 - DIMDI-Versandapothekenlogo wird eingestellt

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16.02.2015 über die Modalitäten informiert, mit denen das neue europäische Versandhandelslogo in Deutschland eingeführt wird.

Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen hierfür wurden bereits mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften im Oktober 2012 geschaffen (§ 67 Abs. 8 AMG). Die EU-Durchführungsverordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die neuen Pflichten spätestens ab dem 26.06.2015 anwenden. Laut § 146 Abs. 11 AMG gibt es danach eine viermonatige Übergangsfrist, während der Versandapotheken ihren Meldepflichten noch nachkommen können.

Das Ministerium weist darauf hin, dass entsprechende Anzeigen von Versandapotheken bereits jetzt entgegengenommen werden. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, wird die Aktivierung des neuen Logos durch das DIMDI aber erst zum 26.06.2015 erfolgen. Die Verwendung des bisherigen DIMDI-Versandapothekenlogos wird gleichzeitig eingestellt.

Quelle: ABDA-Rundschreiben 20/2015

AK Berlin 19.02.2015

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