11.08.20

Aktuelle Hinweise zur Lagertemperatur von Arzneimitteln in Apotheken

Kategorie: Aktuelles, Startseite

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) weist darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 2d Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Apotheken eine Lagerhaltung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein muss.

Die Einhaltung der Lagerungsbedingungen ist in Eigenverantwortung durch die Apothekenleitung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Denkbar ist hierzu z.B. die Nutzung von (mobilen) Klimageräten.

Eine regelmäßige Kontrolle der Lagertemperatur einschließlich deren Dokumentation ist, insbesondere während länger anhaltender Hitzeperioden unerlässlich. Die Kontrolle hat in allen Bereichen der Apotheke zu erfolgen, in denen Arzneimittel und Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln gelagert werden.

In den Fällen, in denen Arzneimittel bzw. Ausgangsstoffe – nicht nur kurzfristig – unter Abweichung von den zulässigen Lagertemperaturen gelagert wurden, ist die Abgabe dieser Arzneimittel erst nach Abschluss einer positiven Risikobewertung, ggf. nach Rücksprache mit dem jeweiligen Hersteller, möglich. Es muss sichergestellt sein, dass keine qualitätsgeminderten Arzneimittel an den Endverbraucher abgegeben werden. Betroffene Ware ist ggf. bis zur Entscheidung über die weitere Verwendung unter Quarantäne zu stellen.

Sollten die geforderten Lagerungsbedingungen nicht gewährleistet sein, ist die Apotheke ggf. nicht betriebsfähig. In diesen Fällen ist Rücksprache mit dem LAGeSo zu halten.

Kontakt: Tel. 030 / 90229-2330 und apothekenwesen@lageso.berlin.de.


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