30.03.22

Apotheker bitten um freiwilliges Masken-Tragen

Kategorie: Aktuelles, Startseite

Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und nach Auslaufen der Übergangsfrist in Berlin erlischt am 1. April 2022 die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Einzelhandel und in Apotheken. Da aber gerade in Apotheken viele kranke und gesundheitlich angeschlagene Menschen ein- und ausgehen, ist das Tragen einer Maske angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen weiterhin sinnvoll und zum bestmöglichen Schutz aller anzuraten. Die ABDA stellt ein Plakat bereit, mit dem die Apotheken ihre Kundinnen und Kunden auf das freiwillige Tragen einer Maske aufmerksam machen können.

Die ABDA weist in ihrer heutigen Pressemitteilung darauf hin, dass viele Apothekerinnen und Apotheker befürworten, dass in Apotheken weiterhin Masken getragen werden – auch wenn es keine entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen mehr gibt. “Wir waren und sind in der Pandemie sehr gerne für unsere Patientinnen und Patienten da. Jetzt bitten wir darum, dass sie weiterhin freiwillig eine FFP2-Maske tragen, wenn sie in eine Apotheke kommen”, wird Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zitiert. “Viele Menschen, die eine Apotheke aufsuchen, sind gesundheitlich angeschlagen oder krank. In den Apotheken gehen vulnerable Patientinnen und Patienten ein und aus – etwa Menschen mit Immunschwäche oder Ältere mit mehreren Erkrankungen. Sie müssen weiterhin so gut wie möglich geschützt werden. Das Tragen einer Maske leistet dazu einen großen Beitrag. Aber selbstverständlich schützt man sich damit auch selbst.”

Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes erlischt dieser Tage die bundesweite Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Einzelhandel und in Apotheken. Ab dem 1. April können strengere Regeln nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Landesebene erlassen werden. Rein formal hat der Inhaber bzw. die Inhaberin einer Apotheke ein Hausrecht und kann Regeln für einen Apothekenbesuch bestimmen, zum Beispiel zur Anzahl der maximal gleichzeitig Anwesenden. Mit diesem Plakat der ABDA können Sie ihre Kundinnen und Kunden zudem freundlich auf das freiwillige Tragen einer Maske aufmerksam machen.

AK Berlin, 30.03.2022


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