15.12.20

Die Verteilung kostenloser Masken in der Apotheke beginnt - Materialien zum Download auf apothekenkampagne.de verfügbar

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Mit dem heutigen Inkrafttreten der Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums können Apotheken FFP2-Masken oder vergleichbare Masken ab dem 15. Dezember kostenfrei an anspruchsberechtigte Risikopatientinnen und -patienten abgeben. Die erste Phase läuft bis zum 6. Januar 2021.

Zur begleitenden Information der Patienten hat die ABDA unter www.apothekenkampagne.de/material/corona ein Infoblatt im Format A4 zum Download und Selbstausdruck eingestellt. Es informiert über die Bezugsberechtigung, die Verfügbarkeit in zwei Tranchen und die richtige Verwendung der Masken.

Eigenerklärung für Patientinnen und Patienten

Ebenfalls eingestellt ist das Muster für eine Eigenerklärung für Patienten unter 60, das die ABDA auch bereits über ihre Pressearbeit verbreitet hat. Wer unter 60 ist, hat Anspruch auf die Masken, wenn mindestens einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt: Diabetes Typ-2, COPD bzw. Asthma, Herzinsuffizienz, Schlaganfall oder Demenz, aktive Krebserkrankung, Transplantation oder schwere Niereninsuffizienz, Trisomie 21 und Risikoschwangerschaft. Den Patientinnen und Patienten wird empfohlen, eine entsprechende Eigenerklärung auszufüllen und mit in die Apotheke zu bringen.

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einer zweiten Phase mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden dann von den Krankenversicherungen Coupons ausgegeben.

Die Abholung der drei Masken der ersten Phase kann bis zum 06. Januar 2021 erfolgen und muss somit nicht direkt an den ersten Tagen nach Ausgabebeginn geschehen.

Weitere Informationen: www.abda.de

AK Berlin, 15.12.2020


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