Einreichung von Wahlvorschlägen

Mit der Zweiten Wahlbekanntmachung werden u. a. der Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Anforderungen an Wahlvorschläge nach §§ 11, 12 Wahlordnung bekanntgemacht. Bereits jetzt können folgende Muster-Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen heruntergeladen oder beim Wahlausschuss angefordert werden, Anschrift siehe unten:

Die Muster-Formulare sind unverbindliche Hilfsmittel. Ihre Verwendung ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Wahl.

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