Mitgliedschaft

Alle Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf in Berlin ausüben oder hier ihren Wohnsitz haben sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Kammergesetzes Mitglied der Apothekerkammer Berlin. Wird der Beruf sowohl in Berlin als auch in einem anderen Kammerbereich ausgeübt, besteht Pflichtmitgliedschaft in beiden Kammern. Ist Berlin nur der Wohnsitz und findet die Berufsausübung ausschließlich in einem anderen Kammerbereich statt, besteht die Mitgliedschaft alleine bei der anderen Kammer. Wird der Beruf nicht ausgeübt, richtet sich die Kammermitgliedschaft nach dem Wohnsitz.

Für Ihre Aufnahme in die Apothekerkammer füllen Sie bitte die Anmeldung aus und schicken uns diesen zusammen mit einer beglaubigten Kopie Ihrer Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis zurück. Sie können sich gerne auch persönlich in der Kammer anmelden und die Originalunterlagen vorlegen. Eine beglaubigte Kopie ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Bitte stellen Sie sicher, dass wir stets über Ihre aktuellen Daten verfügen und teilen Sie uns Änderungen zeitnah mit.

Sie erleichtern unsere Verwaltungsabläufe durch Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung für die Zahlung des Kammerbeitrages.

Grit Siegmund

Dominique Amann-Mewis

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