Arbeitshilfen - Apothekenbesichtigung

Apothekenbesichtigung - Muster einer Niederschrift

In den Paragraphen 64 - 69 Arzneimittelgesetz (AMG) sind die gesetzlichen Grundlagen für die Apothekenbesichtigung enthalten. Alle Apotheken sind durch die zuständige Behörde, in Berlin durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), regelmäßig in angemessenem Umfang zu überprüfen. Die Besichtigung dient der Feststellung, ob in dem Apothekenbetrieb die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Das Ergebnis der Überprüfung wird in einer einheitlichen Niederschrift festgehalten. Das Muster dieser Niederschrift bietet eine Hilfestellung, mit der man eine Eigenrevision des Apothekenbetriebs vornehmen kann.

Niederschrift über die Apothekenbesichtigung gemäß § 64 ff. des Arzneimittelgesetzes (Stand 07/2017)

Empfehlungen der APD

Ehrenamtliche Pharmazieräte und Amtsapotheker aus allen Bundesländern Deutschlands haben sich zur „Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands“ (APD) zusammengeschlossen.

Ziel der APD ist es, die Überwachung des Arzneimittelverkehrs, des Apothekengesetzes und der daraus abzuleitenden Verordnungen in ganz Deutschland einheitlich durchzuführen und dafür fachliche Empfehlungen zu erarbeiten.

Diese Empfehlungen der APD

  • werden als Sachverständigen-Aussagen verwendet,
  • werden von Ministerien oder anderen Behörden als Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung von Verordnungen, Durchführungsbestimmungen oder Empfehlungen herangezogen,
  • werden von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) als Bezugs- oder Diskussionsgrundlage genutzt.

 Näheres finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD).

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