Beschwerdeverfahren

Die Apothekerkammer Berlin nimmt Beschwerden über die Berufsausübung von Apothekerinnen und Apothekern entgegen und geht diesen nach. Es ist unsere Aufgabe, für die ordnungsgemäße Berufsausübung der Kammermitglieder Sorge zu tragen. Apothekerinnen und Apotheker unterliegen bei der Ausübung ihres Berufes vielfältigen Pflichten. Die Berufspflichten ergeben sich aus der Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin.

Wenn Sie mit der Leistung eines Apothekers oder einer Apothekerin nicht zufrieden sind empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Lösung im direkten Gespräch zu suchen.

Lässt sich das Problem nicht lösen, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde an die Apothekerkammer Berlin zu richten.

Bei Verstößen gegen Berufspflichten kann die Apothekerkammer von Amts wegen tätig werden. Der einfachste und häufigste Weg, um Verletzungen gegen Berufspflichten geltend zu machen, ist das Beschwerdeverfahren bei der Apothekerkammer.

Das Beschwerdeverfahren kann sich nicht auf die Durchsetzung von privatrechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Apotheker bzw. der Apothekerin richten. Die Apothekerkammer hat keine rechtlichen Möglichkeiten, solche Ansprüche durchzusetzen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.

Das Beschwerdeverfahren

Wenn das Gespräch mit dem Apotheker bzw. der Apothekerin nicht zum Erfolg führt, können Sie sich schriftlich und möglichst zeitnah mit einer Beschwerde an die Apothekerkammer Berlin wenden.

Um den Vorgang aufklären zu können, benötigen wir Ihre Mitwirkung. In der Beschwerde soll mitgeteilt werden, was passiert ist und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass der Apotheker oder die Apothekerin gegen Berufspflichten verstoßen hat.

Die Beschwerde muss Folgendes enthalten:

  • Den wesentlichen Sachverhalt: Wer? Was? Wann?

    Wichtig: Bei Notdienstbeschwerden auch die Uhrzeit!

  • Den Namen und die Anschrift des Apothekers bzw. der Apothekerin oder der Apotheke
  • Die vollständigen Kontaktdaten des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin (Anschrift und ggf. Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse)

Die Beschwerde richten Sie bitte per Post oder E-Mail an:

Apothekerkammer Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin

Oder nutzen Sie den Link zum Beschwerdeformular am Ende dieser Seite

Die Beschwerde muss in deutscher Sprache und in lesbarer Form verfasst sein. Geeignete Beweismittel sind beizufügen oder zu benennen. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet. Die Einlegung der Beschwerde ist kostenfrei.

Ihre Beschwerde wird von der Apothekerkammer sorgfältig geprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält der bzw. die Beschuldigte eine Kopie der Beschwerde mit der Aufforderung zur Stellungnahme.

Ergibt sich aus der Sachverhaltsaufklärung der Verdacht einer Berufspflichtverletzung wird der Fall dem Vorstand der Apothekerkammer zur Entscheidung über das weitere Verfahren vorgelegt. Das berufsrechtliche Verfahren ist in §§ 57 ff Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHKG) geregelt.

Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung wird von der Apothekerkammer über gegen Kammermitglieder verhängte berufsrechtliche Maßnahmen informiert.

Mit der Einlegung der Beschwerde erklären Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe und Verwendung Ihrer Beschwerde nebst allen Unterlagen gegenüber den beteiligten Stellen.

Die Sitzungen des Vorstandes und das Untersuchungsverfahren sind nicht öffentlich. Mündliche Verhandlungen vor dem Berufsgericht und dem Berufsobergericht sind öffentlich. Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens und des berufsgerichtlichen Verfahrens können sie als Zeuge bzw. Zeugen vernommen werden.

AK Berlin 27.12.2019

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