securPharm startet am 09.02.2019 – Das müssen Sie jetzt erledigen!

Die NGDA hat für Berlin eine erfreuliche Zahl vermeldet: 87 % der Berliner öffentlichen Apotheken haben sich für das N-Ident-Verfahren registriert. Umgekehrt bedeutet dies aber zugleich, dass sich ca. 100 Berliner Apotheken noch nicht bei der NGDA registriert haben. Für diese wird es Zeit. Stichtag für die Registrierung ist der 17. Dezember 2018.

In 3 Schritten zum securPharm-Zertifikat

Der Anmeldeprozess für securPharm entspricht dem, wie er z. B. von der Eröffnung eines Online-Banking bekannt ist. Besonderheit ist allerdings, dass Registrierung bei securPharm nicht in einem durchgehenden Prozess erfolgt, sondern aus technischen und organisatorischen Gründen in mehreren Schritten erfolgen muss.

Schritt 1: Anlegen eines N-Ident-Accounts

Seit Anfang April können sich die Apotheken am N-Ident-Portal der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) www.ngda.de registrieren und einen Account zur Verwaltung ihrer Betriebsstätten anlegen. Dies ist der erste Schritt für die Teilnahme an securPharm. Für die Registrierung und das Anlegen des Accounts werden keine Unterlagen benötigt.

Schritt 2: Legitimationsprüfung und Anlegen der Betriebsstätten

Für die Erteilung des Zugangs zu securPharm muss die Berechtigung des Antragsstellers nach Vorgaben von securPharm e.V. überprüft werden. Nach dem Anlegen des Accounts findet daher eine Legitimationsprüfung statt. Dazu müssen auf dem Portal die Betriebsstätten angelegt und die entsprechenden Legitimationsunterlagen eingereicht werden.

Die Kammer hat an alle Berliner Apotheken eine Kammerbescheinigung verschickt, mit der sie sich bei der NGDA legitimieren können. Die Bescheinigung ersetzt die Vorlage der Betriebserlaubnis der Apotheke und eines sogenannten „Aktivitätsnachweises“. Sie benötigen nur diese Kammerbescheinigung.

Wir bitten alle Apotheken, die die Schritte 1 und 2 noch nicht erledigt haben dringend, den N-Ident-Account und die Betriebsstätte anzulegen, die Legitimationsunterlagen auszudrucken und die Kammerbescheinigung zusammen mit den ausgedruckten Unterlagen an die NGDA zu schicken.

Die Kammerbescheinigung gilt nur für Apotheken. Wenn Sie eine Großhandelserlaubnis besitzen und diesen Betrieb bei securPharm anmelden, sind die dafür vorgesehenen Legitimationsunterlagen gemäß Antragsprozess einzureichen.

Schritt 3: Bestellung der Zertifikate für jede Betriebsstätte

Seit Juli können die elektronischen Zertifikate bestellt werden. Die Softwarehäuser benötigen die N-Ident-Zugangsdaten für die Anbindung Ihrer Apotheke an securPharm.

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