Kammerrecht
Die Kammer kann im Rahmen der Selbstverwaltung eigenes Satzungsrecht erlassen. Grundlage hierfür ist das Berliner Kammergesetz, das der Kammer die Satzungsautonomie gibt. Die Delegiertenversammlung beschließt die Satzungen und Ordnungen sowie den Haushalt und die Beiträge.
Das Kammerrecht ist für die Mitglieder der Apothekerkammer bindend. Es gibt ihnen Rechte, z.B. zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und zur Inanspruchnahme anderer Leistungen der Kammer. Aus dem Kammerrecht ergeben sich aber auch Pflichten, z.B. die in der Berufsordnung geregelten Berufspflichten und die Beitragspflicht.
Im Downloadbereich finden Sie das komplette Kammerrecht
Downloads
Allgemeine Entschädigungsordnung
Beitragsordnung
Beitragsstaffel 2012
Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin
Entschädigungsregelung Berufsbildungsausschuss
Entschädigungsregelung für die Mitglieder der PKA-Prüfungsausschüsse
Gebührenordnung
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses
Geschäftsordnung Zertifizierungskommision
Hauptsatzung
Meldeordnung
PKA-Prüfungsordnung
QMS-Satzung ab 01.07.2009
Richtlinie für Apothekerinnen und Apotheker zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin
Richtlinie für nicht approbiertes pharmazeutisches Personal zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin
Satzung Zertifizierte Fortbildung
Schiedsordnung
Schlichtungsordnung
Wahlordnung
