Handelsstatistik - Jährliche Repräsentativerhebung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg führt jedes Jahr eine Repräsentativerhebung im Handel, Kfz-Gewerbe und Gastgewerbe durch. Apotheken gehören zu dieser Gruppe. Die Befragung der Betriebe erfolgt nach der sogenannten „Stichprobenrotation“, bei der jährlich ein Teil der Auskunftspflichtigen ausgetauscht wird. Bei erstmalig Befragten kommt es häufig zu Irritationen, was wiederum zu Anfragen bei der Kammer führt, ob die Befragung seriös ist und ob eine Mitwirkungspflicht besteht. Beides ist mit Ja zu beantworten.

Um den Aufwand für die Beantwortung nicht zu übersteigern, weist das Amt auf die Möglichkeit der Schätzung hin. Dies ist auch auf dem Deckblatt des Erhebungsbogens vermerkt. Die Kammer macht hierauf aufmerksam und empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Kammer hatte Anfang 2011, als das Amt für Statistik auf die neue Erhebungsmethode der Stichprobenrotation umgestellt hatte, bei dem Amt interveniert und auf den bürokratischen Aufwand für die Apotheken hingewiesen und Vorschläge zur Entlastung der Betriebe unterbreitet. Das Amt hatte mitgeteilt, inhaltlich sei die Erhebung nicht anders durchzuführen. Sie basiere auf nationalen und EU-Vorgaben. Es könne auch nicht auf andere Datenquellen zurückgegriffen werden.

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