Verbraucherrechte: Neuregelungen zum 13.06.2014

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie wird zum 13.06.2014 in Kraft treten. Daraus ergeben sich neue Pflichten, die besonders für Apotheken mit Versanderlaubnis aber auch für Präsenzapotheken gelten werden. Die ABDA hat eine Übersicht über die Neuregelung der Verbraucherrechte erstellt.

Angesichts der Vielzahl der betroffenen Sachverhaltsgestaltungen ist es nicht möglich, eine pauschale Handlungsempfehlung auszusprechen. Vielmehr wird jeder Apothekeninhaber angesichts der von ihm angebotenen Leistungen individuell überprüfen müssen, welcher Handlungsbedarf für ihn entsteht. Dies wird durch die unübersichtliche Regelungstechnik des Gesetzgebers erschwert.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vom 20.09.2013 (BGBl. I 2013 Nr. 58 Seite 3642 vom 27.09.2013) ist auf der Homepage des Bundesanzeigerverlages verfügbar. Die Muster-Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind darin als Anlage enthalten.

Bei Fragen kann auch die IHK Berlin Ansprechpartner für betroffene Apothekeninhaber sein. Auf der IHK-Homepage finden Sie kompakte Informationen zu den wichtigsten Punkten der Neuregelung.

AK Berlin 21.05.2014

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