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Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

Ein:e Pharmazeutisch-kaufmännische:r Angestellte:r (PKA) unterstützt das Apothekenteam kaufmännisch und organisatorisch. Die klassischen Aufgaben sind: 

  • Bestellung der Arzneimittel beim Großhandel oder Hersteller und Warenkontrolle
  • Bevorratung und Lagerung der Arzneimittel
  • Bearbeitung von Rechnungen und Lieferscheinen (EDV)
  • Präsentation der Waren

Sie interessieren sich für den Beruf der/des PKA oder möchten andere für diesen Werdegang begeistern? Unten im Downloadbereich finden Interessierte weiterführende Informationsmaterialien der Apothekerkammer Berlin und der ABDA.

Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen zur PKA-Ausbildung in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer Berlin ist

Heike Klemm
E-Mail: klemm(at)akberlin.de
Tel.: (030) 31 59 64 – 22
Fax: (030) 31 59 64 – 30

Ausbildungsberatung: 

Die Ausbildungsberaterin ist Ansprechpartnerin für Apotheken, Auszubildende und die Berufsschule. Nach § 76 Berufsbildungsgesetz ist es ihre Aufgabe, die Berufsausbildung durch Beratung zu fördern. Sie kümmert sich um fachliche und organisatorische Fragen der Ausbildung aber auch um das Zwischenmenschliche. Gerade zu Beginn der Ausbildung ist es im ersten Halbjahr wichtig, die Ausbildungsverhältnisse zu begleiten und bei Anfangsschwierigkeiten zu helfen. Die Ausbildungsberaterin informiert über die Umsetzung der Ausbildungsinhalte in der Praxis und gibt Hinweise.

Aktuelle Ausbildungsberaterin:

Apothekerin Natalia Olaizola-Heil
Tel.: 0173-6364590
E-Mail: ausbildungsberatung(at)akberlin.de

Diejenigen, die herausfinden möchten, ob die Ausbildung für einen interessant ist oder ob die/der Bewerbende geeignet ist, finden hier einen Eignungstest (PDF).

Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz sind ausschließlich an die Apotheken zu richten. Wir empfehlen interessierten Bewerber:innen, sich bei einer örtlichen Apotheke zu erkundigen, ob diese PKA ausbildet. Der erste persönliche Kontakt kann bereits ein bedeutender Schritt für Ihre berufliche Zukunft sein.

Die Apothekerkammer Berlin bietet im Online-Stellenmarkt Möglichkeiten zur Ausbildungsplatzsuche sowie Ausbildungsplatzangebote an. Für die Ausbildungsplatzsuche muss ein persönlicher Account eingerichtet werden.

Hier finden Sie den Ausbildungsvertrag mit allen Anlagen und Informationen zur Anmeldung der Auszubildenden bei der Apothekerkammer Berlin und der Berufsschule.

Bitte melden Sie Ihre:n Auszubildende:n nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der Apothekerkammer Berlin an. Hierfür füllen Sie die nachstehenden Unterlagen am PC aus und senden uns diese nebst Anlagen unterschrieben per Post zu:

Bitte beachten Sie die Checkliste für die Registrierung (PDF) und die Ausfüllhinweise (PDF).

Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Verträge ebenfalls von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ist als Nachweis über die schulische und praktische Berufsausbildung von den Auszubildenden zu führen. Nährere Hinweise dazu finden Sie unten unter dem Punkt "Ausbildungsnachweis".

Bitte melden Sie Ihre:n Auszubildende:n an:

Online unter: www.osz-gesundheit.de 

Adresse:

OSZ-Gesundheit 1 
Schwyzer Straße 6
13349 Berlin  

Ansprechpartnerin:

Frau Kopka
Tel.: (030) 453080-45
E-Mail: yvonne.kopka(at)osz-gesundheit.de

Das Berichtsheft soll schwerpunktmäßig für jede Woche wiedergeben, was in der Ausbildungsapotheke und in der Berufsschule entsprechend dem Ausbildungsplan vermittelt wurde.

Eine ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die Dokumente zum Führen des Ausbildungsnachweises sind: 

Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am

10. Oktober 2024 statt.

Wichtig: Bitte bringen Sie zu den Prüfungen Schreibutensilien, Taschenrechner und Lineal mit!

Betrifft Zwischen- und Abschlussprüfung:

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss (PA), bestehend aus 3 Mitgliedern abgenommen. Dieser ist zusammengesetzt aus einem PA-Mitglied der Arbeitgeber, einem PA-Mitglied der Arbeitnehmer und einem PA-Mitglied der Lehrkräfte.

 

Die nächste Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) führt die Apothekerkammer Berlin im Winter 2024/2025 durch.

Die Prüfung beginnt am:

19. November 2024 mit dem schriftlichen Teil.

Die Termine für den praktischen Prüfungsbereiche werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

 

Hier finden Sie alle zur Anmeldung für die Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Anmeldung zur Zwischenprüfung Herbst 2024,u. a. mit Informationen zur Anmeldefrist und Sammlung des Berichtsheftes, finden Sie hier.

Anmeldeunterlagen:

Bitte reichen Sie die nachfolgenden Unterlagen ein:

Formblatt (PDF) „Anmeldung zur Zwischenprüfung"

Kopie der Fehlzeitenstatistik (PDF) über eventuell angefallene Fehlzeiten in der Ausbildungsapotheke

Nur für Minderjährige: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 33 Abs. 1 JArbSchG), falls der/die Auszubildende noch nicht 18 Jahre alt ist.

 

Weiterführende Informationen:

Belehrung gem. §§ 21, 22 und 23 PKA-Prüfungsordnung 

für Teilnehmer:innen an der Abschluss- bzw. Zwischenprüfung
für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte 

Die Kenntnisnahme wird vom Auszubildenden auf dem Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung" durch Unterschrift bestätigt. 

Die Belehrung finden Sie hier (PDF).

 

Ersthelfer:in:

Hier finden Sie die Information zur Ausbildung als Ersthelfer:in (PDF).
 
 

Gegenstände der Prüfung

Die Zwischenprüfung dient der Überprüfung des Wissensstandes und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Sie wird in schriftlicher Form in den folgenden Prüfungsgebieten durchgeführt:

  1. Beschaffung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren
  2. Preisbildung

Sie erstreckt sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend dem Ausbildungsplan (1. Ausbildungsjahr) sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenplänen zu vermittelndem Lehrstoff, soweit dieser für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Anmeldebestätigung

Eine Anmeldebestätigung wird nicht versandt.

Anmeldung zur PKA-Abschlussprüfung Winter 2024/2025 (erscheint ca. drei Monate vor Prüfungstermin), u. a. mit Informationen zur Anmeldefrist und Sammlung des Berichtsheftes.

Anmeldeunterlagen:

Bitte reichen Sie die nachfolgenden Unterlagen nach Bekanntgabe der Anmeldefrist ein:

  • Formblatt (PDF) Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung
  • Kopie der Fehlzeitenstatistik (PDF) der bzw. des Auszubildenden über eventuell angefallene Fehlzeiten in der Ausbildungsapotheke
  • Bei Antrag auf vorzeitige Zulassung (PDF) zur Prüfung zusätzlich einzureichen: Antrag Auszubildende:r, Befürwortung Apothekenleiter:in und des Oberstufenzentrums OSZ-Gesundheit 1
  • Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (wenn diese nicht in Berlin abgelegt wurde)
  • alle Zeugnisse der Berufsschule in Kopie
  • Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelfer-Kurs gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Weiterführende Informationen:

Belehrung gemäß §§ 21, 22 und 23 PKA-Prüfungsordnung
für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Abschluss- bzw. Zwischenprüfung 
für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte.

Die Kenntnisnahme wird vom Auszubildenden auf dem Formblatt „Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung“ durch Unterschrift bestätigt.

Die Belehrung finden Sie hier (PDF).

Das Merkblatt Freistellung und Krankschreibung finden Sie hier (PDF).

Zulassung:

Die Zulassung wird ca. 3 - 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin an die Ausbildungsapotheke und die Auszubildenden versandt.

Leistungen zur Ausbildungsförderung in der dualen Ausbildung: Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung, mit der Laufzeit 01.07.2021 bis 30.06.2025, neu aufgelegt (ABI. Nr. 37 vom 27.08.2021, S. 3410 – 3417). Über das Förderprogramm können Ausbildungsbetriebe finanzielle Unterstützung erhalten. Das Programm können auch Apotheken in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Hinweise zu den Fördermaßnahmen und den Antrag, für welche die Handwerkskammer Berlin zuständig ist, finden Sie unter den folgenden Links

Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen betrieblich ausbilden.

Das Angebot der betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) richtet sich an Ausbildungsplatzbewerber, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle gefunden haben sowie an junge Menschen, die benachteiligt oder noch nicht für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung geeignet sind.

Wer kann gefördert werden?

  • Junge Menschen, die perspektivisch die Ausbildung zur/zum PKA aufnehmen möchten
  • Geflüchtete, je nach Aufenthaltsstatus ggf. mit Wartefrist, die perspektivisch die Ausbildung zur/zum PKA aufnehmen möchten

Weitere Informationen:

Aktuelle Dokumente für die Durchführung der EQ „Apotheke - pharmazeutisch kaufmännische Praxis" mehr (PDF)

Broschüre der Bundesagentur für Arbeit: › Informationen für Arbeitgeber − Brücke in die Berufsausbildung − Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) mehr (PDF)

Um eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Wer kann gefördert werden?

  • Auszubildende zur/zum PKA 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Geflüchtete, z. B. Asylberechtigte und ggf. nach Wartefrist auch Geduldete, die die Ausbildung zur/zum PKA aufnehmen 

Weitere Informationen:

Broschüre (PDF) der Bundesagentur für Arbeit: "Informationen für Jugendliche − Berufsausbildungsbeihilfe − Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit"

Begleitend zur betrieblichen Ausbildung können junge Menschen ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) erhalten, wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, um die betriebliche Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen zu können. 

Wer kann gefördert werden? 

  • Personen, die sich in der EQ „Apotheke − pharmazeutisch kaufmännische Praxis“ befinden 
  • Auszubildende zur/zum PKA 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Geflüchtete, z. B. Asylberechtigte und ggf. nach Wartefrist auch Geduldete, die sich in der EQ „Apotheke − pharmazeutisch kaufmännische Praxis“ befinden bzw. die Ausbildung zur/zum PKA aufnehmen

Benachteiligte junge Menschen sollen mit dem Instrument Assistierte Ausbildung zum erfolgreichen Abschluss der betrieblichen Ausbildung im dualen System geführt werden. 

Teilnehmende und Ausbildungsbetriebe werden im Rahmen der AsA vor und während der betrieblichen Berufsausbildung unterstützt. 

Wer kann gefördert werden? 

  • Auszubildende zur/zum PKA, für die eine Förderung mit abH nicht intensiv genug ist
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Geflüchtete, z. B. Asylberechtigte und ggf. nach Wartefrist auch Geduldete, die die Ausbildung zur/zum PKA aufnehmen 

Weitere Informationen:

  • Broschüren der Bundesagentur für Arbeit: › Informationen für Jugendliche − Deinen Berufsabschluss schaffen! − Assistierte Ausbildung (AsA) mehr (PDF)
  • Informationen für Arbeitgeber − Jetzt die eigenen Nachwuchskräfte sichern! − Assistierte Ausbildung (AsA) mehr (PDF)

Der Senior Experten Service (SES) – eine Ehrenamtsorganisationen für Fach- und Führungskräfte im Ruhestand – hat zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Industrie, des Handwerks und der freien Berufe die Initiative VerA aufgelegt. VerA wird im Rahmen der Initiative Bildungsketten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Wer kann gefördert werden? 

  • Auszubildende zur/zum PKA, denen der Abbruch ihrer Ausbildung droht 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Geflüchtete, z. B. Asylberechtigte und ggf. nach Wartefrist auch Geduldete, die die Ausbildung zur/zum PKA aufnehmen 

Weitere Informationen:

Informationsportal VerA plus 

Die Apothekerkammer ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA). Die Kammer führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse. Sie berät Ausbilder und Auszubildende vor und während der Ausbildung, führt die Zwischen- und Abschlussprüfungen durch und stellt die Prüfungszeugnisse aus.

Für junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven gibt es auch die Möglichkeit, mit einer staatlich geförderten Einstiegsqualifizierung den Ausbildungsberuf PKA kennen zu lernen. Bei erfolgreichem Praktikum kann die Zeit auf die Ausbildung angerechnet werden.

Sie würden gerne ausbilden, aber finden keine:n geeignete:n Bewerber:in? Mit der richtigen Methode können Sie die Nachwuchsgewinnung fördern.

Die Apothekerkammer Berlin hat für Sie gern ein paar Tipps für die Gewinnung von geeigneten PKA-Auszubildenden und Praktikanten zusammengetragen:

  • Legen Sie die Berufeflyer zur PKA-Ausbildung in der Apotheke aus. Diese sind zu finden unter: akberlin > für Mitglieder > Ausbildung >PKA > Downloads > Berufeflyer PKA
  • Veröffentlichen Sie freie Ausbildungs- und Praktikumsplätze auf dem Stellenmarkt der Apothekerkammer Berlin (akberlin > für Mitglieder > Stellenmarkt), auf Social-Media, durch Aushang in der Berufsschule (OSZ-Gesundheit 1), im Schaufenster, durch Einleger in Zeitschriften, bei der Agentur für Arbeit oder anderen Stellenportalen.
  • Bieten Sie Berufsorientierungspraktika an.
  • Nehmen Sie an örtlichen Berufsinformationstagen oder am Girls`und Boys`Day teil.
  • Besuchen Sie Ausbildungsmessen, der Ort, an dem Sie innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl an Ausbildungsinteressierten erreichen.
  • Legen Sie Mindestanforderungen (mittlere Reife oder guter Hauptschulabschluss und Bewerbungsfrist usw.) fest.
  • Vereinbaren Sie Bewerbungsgespräche und Probenachmittage mit geeigneten Bewerber:innen.
  • Schließen Sie den Ausbildungsvertrag ab und reichen Sie diesen bei der Apothekerkammer Berlin ein.

Nach der Gewinnung folgt die Bindung:

Junge Menschen sollen nicht nur für die PKA-Ausbildung gewonnen, sondern sie sollen auch über die Ausbildung hinaus, weiter in der Apotheke beschäftigt werden. Wie der gute Übergang gelingt, dabei unterstützen Sie auch die Ausbildungsberater:innen der Kammer.

Hier können Sie sich die Zeugniserläuterungen (PDF) downloaden.

Der demografisch bedingte Fachkräftemangel in Deutschland ist bereits heute in einigen Berufsfeldern und Branchen spürbar. Daher ist es wichtig, die vorhandenen inländischen Qualifikationspotenziale auszuschöpfen. Hierzu gehören in Deutschland auch die knapp 3 Millionen Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss. Von ihnen haben rund 2 Millionen einen Aus- oder Fortbildungsabschluss im Ausland erworben. Viele von ihnen arbeiten allerdings nicht in ihrem erlernten Beruf – auch weil belastbare Informationen über Inhalte und Stellenwert dieser Berufsqualifikationen fehlen.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) hat zum Ziel, die beruflichen Qualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund für den Arbeitsmarkt nutzbar zu machen (Stichwort Integration durch Qualifikation). Seit 01.04.2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird. Für die Gleichwertigkeitsfeststellung ist ein Antrag erforderlich. Der Antragsteller erhält einen Bescheid darüber, ob der ausländische Berufsabschluss dem deutschen Berufsabschluss ganz, teilweise oder nicht entspricht. Der Bescheid hilft Arbeitgebern, die Qualifikation des Bewerbers zu beurteilen.

Für den Bereich Ausbildungsberufe sind die Kammern nach § 8 BQFG zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung, die Apothekerkammern für den Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Nach § 8 Abs. 5 BQFG können die zuständigen Stellen vereinbaren, dass die ihnen durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben von einer anderen zuständigen Stelle wahrgenommen werden. Die Aufgabenkonzentration auf eine oder wenige Kammern ist im Hinblick auf ein effizientes Verwaltungsverfahren und gleichmäßige Entscheidungen sinnvoll.

Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe zentral für andere Apothekerkammern zu übernehmen. Die Apothekerkammer Berlin hat mit der LAK Brandenburg eine Vereinbarung über die Aufgabenübertragung zur Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß § 8 Abs. 5 BQFG getroffen, die von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales genehmigt worden ist. Die LAK Brandenburg ist danach umfassend zuständig für die Bearbeitung der Anträge von der Annahme bis zur abschließenden Entscheidung. Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig.

Informationen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen 

Antragsteller können sich auf dem Internet-Portal www.anerkennung-in-deutschland.de informieren, wie sie ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen können. Die Anfragen werden automatisch an die zuständige Stelle geleitet. Außerdem gibt es wichtige Tipps und Unterlagen für das Anerkennungsverfahren.

Eine hilfreiche Informationsquelle für Antragsteller und Arbeitgeber ist auch das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen www.bq-portal.de. Antragsteller finden Hinweise, welche Chancen ihnen eine Gleichwertigkeitsprüfung bietet und an wen sie sich dafür wenden können. Arbeitgeber können sich hier ein Bild über die beruflichen Qualifikationen potenzieller Bewerber mit Migrationshintergrund machen.