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HBA und SMC-B

HBA

Heilberufsausweis

Der Heilberufsausweis ist ein personenbezogener Ausweis für Heilberufler – in unserem Fall der „Apothekerausweis“. Mit dem HBA können die Berufsangehörigen bundesweit in der Telematikinfrastrukur des Gesundheitswesens in ihrem jeweiligen Leistungserbringer-Sektor agieren. Hierfür ist der HBA u. a. mit entsprechenden Zertifikaten zur Identifikation ausgestattet, die Sie zweifelsfrei als Apotheker:in ausweisen. Der HBA ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur in den verschiedenen Anwendungsfällen.

Mit Hilfe des HBA werden medizinische Daten verschlüsselt versendet und können bei Empfang entschlüsselt werden. Der Heilberufsausweis ermöglicht so einen sicheren elektronischen Datenaustausch zwischen Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern oder Krankenkassen. 
Mit dem HBA kann auf die Patientendaten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten gespeichert sind.

Die Apothekerkammer Berlin ist für ihre Mitglieder die herausgebende Stelle für den HBA. Der Antrag auf Ausstellung eines HBA erfolgt über das Beantragungsportal der Apothekerkammer Berlin.

Hier können Sie Ihren HBA beantragen

Beide Ausweiskarten – der HBA und die SMC-B – werden durch die Apothekerkammer Berlin auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben.

Die Herstellung der Karten erfolgt durch sog. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) = Kartenhersteller, die über die notwendigen Zulassungen verfügen. Dazu hatten alle Landesapothekerkammern die Ausgabe von Heilberufsausweisen (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) europaweit in einem sog. Open-House-Verfahren ausgeschrieben. Die qVDA mussten die in der Ausschreibung vorgegebenen Rahmen- und Endnutzerverträge akzeptieren und haben mit der Apothekerkammer Berlin die vorgegebenen Rahmenverträge geschlossen, die u.a. die Produktion und Auslieferung der Karten regeln. Für alle qVDA gelten die selben Bedingungen und Konditionen. Durch das Open-House-Verfahren ist festgelegt, dass die Kosten für die Karten herstellerübergreifend identisch sind.

Die Beantragung des HBA bei der Apothekerkammer Berlin steht allen Kammermitgliedern offen.

Die Beantragung des HBA erfolgt in einem Verwaltungsverfahren, das wir so unkompliziert und praktikabel wie möglich für Sie gestaltet haben.

Die Apothekerkammer Berlin ist in ihrer Rolle als herausgebende Stelle des HBA verpflichtet, bei der Antragstellung Ihre Berechtigung zu prüfen, insbesondere das Vorliegen der „Berufsausübungsberechtigung“, d. h. der Approbation.

Wenn die Voraussetzungen für das Ausstellen des HBA gegeben sind, erhalten Sie von der Apothekerkammer auf dem Postweg einen Verwaltungsbescheid zugeschickt. Dieser Bescheid beinhaltet Ihre individuelle Vorgangsnummer, mittels der Sie bei dem von Ihnen ausgewählten qVDA den HBA bestellen können. Der weitere Beantragungsprozess erfolgt auf dem Portal des qVDA.

Wichtig: Beim HBA werden Sie auf den Seiten des qVDA u. a. aufgefordert, ein Portrait-/Passfoto hochzuladen sowie sich mittels des Post-Ident-Verfahrens in einer Filiale der Deutschen Post/DHL zu identifizieren. Die entsprechenden Dokumente dazu werden auf dem Portal des qVDA automatisch generiert.

Nach dem Durchlaufen des Bestellprozesses erhält die Apothekerkammer Berlin Nachricht vom qVDA, nimmt eine anschließende Prüfung vor und gibt die Produktion des HBA durch den qVDA frei. Die Freigabe erfolgt intern zwischen der Apothekerkammer und dem qVDA. Nach der Freigabe erfolgt die Herstellung des HBA durch den qVDA, der Ihnen dann die Karte zuschickt.

Der HBA ist ein personenbezogener Ausweis für Heilberufler:innen – in unserem Fall der „Apothekerausweis“. Es handelt sich um einen hochwertigen Sichtausweis im Scheckkartenformat mit Foto und Unterschrift des Karteninhabers. Die wichtigsten Funktionen liegen „im Inneren“ der Karte.

Neben einigen technischen Informationen werden folgende Daten in den elektronischen Zertifikaten auf dem HBA gespeichert:

  • Vorname, Nachname und Titel des Karteninhabers / der Karteninhaberin
  • Telematik-ID des Karteninhabers / der Karteninhaberin
  • Berufsgruppe des Karteninhabers / der Karteninhaberin
  • Attributsbestätigte Stelle (Apothekerkammer).
  • Identifizierung: Mit dem HBA können Sie sich in der digitalen Welt des Gesundheitswesens als Apothekerin oder Apotheker elektronisch identifizieren und authentifizieren.
  • Qualifizierte elektronische Signatur: Karteninhaberinnen und Karteninhaber können mit dem HBA u.a. elektronische Verordnungen und Protokolle elektronisch signieren. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift gleichgestellt. 
  • Verschlüsselung: Mit dem HBA können medizinische Daten verschlüsselt versendet und beim Empfang entschlüsselt werden. Der HBA ermöglicht einen sicheren elektronischen Datenaustausch zwischen den Heilberufen untereinander und mit den Krankenkassen. 
  • Sicherer Zugriff auf TI und eGK: Mit dem HBA können berechtigte Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer auf zahlreiche Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zugreifen wie z.B. auf eRezepte, elektronische Medikationspläne (eMP) und Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eKG), elektronische Patientenakten (ePA) und KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen).

Jedes Kammermitglied kann einen HBA beantragen. Eine Beantragung macht aber nur Sinn, wenn das Kammermitglied einen HBA für die Berufsausübung benötigt. Pharmazieingenieure wenden sich bitte direkt an die gematik.

Info (PDF)

Die apothekenrelevanten Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) sind derzeit der elektronische Medikationsplan (eMP) nach § 31a SGB V und die elektronischen Notfalldaten nach § 358 SGB V sowie die Einlösung von E-Rezepten. Das Auslesen der Notfalldaten und die Aktualisierung des eMP in der Apotheke können nach den gematik-Spezifikationen mit der Institutionskarte der Apothekenbetriebsstätte (SMC-B) erfolgen. Um die SMC-B in der jeweiligen Apothekenbetriebsstätte für den Zugang zu den Fachanwendungen der TI zu legitimieren, ist der HBA der Betriebserlaubnisinhaberin oder des Betriebserlaubnisinhabers erforderlich.

1. Beantragungsprozess HBA: 
Sie loggen sich auf der Webseite portal.akberlin.de im Kundenportal mit Ihren persönlichen Login-Daten ein, überprüfen Ihre Mitgliedsdaten (Stammdaten) und aktualisieren diese gegebenenfalls. Bitte hinterlegen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Nach dem ersten Login können Sie die zugesandten Login-Daten auf Ihre persönliche E-Mail-Adresse und ein selbst vergebenes Passwort ändern.

Nach Überprüfung der Daten durch die Mitarbeiter:innen der Kammer erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Nach Erhalt der Bestätigungsmail loggen Sie sich bitte erneut ein und beantragen über den Button „HBA“ Ihren Heilberufsausweis.
Wenn Sie an Ihren Stammdaten nichts ändern, erhalten Sie keine Bestätigungsmail und können sofort mit der Beantragung des HBA beginnen.
Nach erfolgreicher Beantragung sendet Ihnen die Kammer einen Bescheid über die Berechtigung zum Erhalt und zur Nutzung des HBA per Post zu. Der Bescheid enthält eine Vorgangsnummer, die Sie für den Bestellprozess auf der Webseite eines Kartenherstellers (siehe unten) benötigen. 
Bei Fragen zur Antragstellung bei der Kammer wenden Sie sich bitte an Frau Dominique Amann-Mewis (mewis(at)akberlin.de) oder Frau Grit Siegmund (siegmund(at)akberlin.de).
 
2. Beantragungsprozess HBA
Sobald Sie von der Kammer Ihren Bescheid mit der Vorgangsnummer erhalten haben, können Sie einen der von der Apothekerkammer zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) (= Kartenhersteller) mit der Herstellung des HBA beauftragen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online.

Vertrauensdiensteanbieter (qVDA)/Kartenhersteller            Heilberufsausweis (HBA)            Institutionskarte (SMC-B)
Bundesdruckerei GmbH / D-Trust   ja   ja
DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH / medisign GmbH   ja   ja
SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG   in Anbindung   in Anbindung


Wichtig: Beim HBA werden Sie auf den Seiten des qVDA u. a. aufgefordert, ein Portrait-/Passfoto hochzuladen sowie sich mittels des POSTIDENT-Verfahrens in einer Filiale der Deutschen Post/DHL zu identifizieren. Die entsprechenden Dokumente dazu werden auf dem Portal des qVDA automatisch generiert.
 
Zur Erläuterung: Der HBA ermöglicht die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Diese steht rechtlich Ihrer eigenhändigen Unterschrift gleich. Deshalb ist eine Identifizierung mittels POSTIDENT-Verfahren gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) gesetzlich vorgeschrieben.
 
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Postfiliale auch die Durchführung des POSTIDENT -Verfahrens anbietet. Hier können Sie nach Ihrer nächstgelegenen Filiale suchen und unter „Leistungen & Services“ das Angebot prüfen.
  
Auf der Webseite der Bundesdruckerei finden Sie die Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (HBA)
 
Auf der Webseite von Medisign geht es „In 10 Schritten zu Ihrem Apothekerausweis“.
 
Wenn Sie den Bestellprozess beim qVDA vollständig durchlaufen haben, erhält die Apothekerkammer Nachricht vom qVDA, nimmt eine abschließende Prüfung vor und gibt die Produktion des HBA durch den qVDA frei. Die Freigabe erfolgt intern zwischen der Apothekerkammer und dem qVDA. Nach der Freigabe erfolgt die Herstellung des HBA durch den qVDA, der Ihnen dann die Karte per Einschreiben Briefeinwurf zuschickt.

Ab Auftragserteilung müssen Sie aufgrund der erforderlichen Produktionszeiten mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 2 Wochen rechnen, bis der HBA ausgeliefert wird.

Innerhalb der 5-jährigen Laufzeit fallen monatliche Kosten von 7,48 EUR netto (8,90 EUR brutto) an. Die Höhe der Kosten ist Bestandteil der von den Landesapothekerkammern mit allen Kartenherstellern abgeschlossenen Rahmenverträge und deshalb bundeweit einheitlich. Die Apothekerkammer erhebt für ihre Leistungen keine Gebühren. Auf den Portalen der Kartenhersteller kann der:die Antragstellende zwischen Zahlung per SEPA-Mandat oder Zahlung auf Rechnung wählen, im Detail wie folgt:

Bundesdruckerei/D-Trust

  • SEPA: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich
  • Rechnung: Bei Rechnungszahlung ist der gesamte Betrag für 5 Jahre i.H.v. 534,00 EUR (brutto) fällig. Die Angabe einer alternativen Rechnungsanschrift (Apotheke/Arbeitgeber) ist möglich.

Medisign

  • SEPA: jährlich
  • Rechnung: jährlich, Angabe einer alternativen Rechnungsanschrift (Apotheke/Arbeitgeber) ist möglich.

Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Kartenhersteller hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Kündigungsmöglichkeiten finden Sie in den Vertragsunterlagen und auf den Webseiten der Kartenhersteller.

Die monatlichen Kosten für einen HBA betragen 8,90 Euro, während sie für eine SMC-B bei 7,50 Euro liegen. Beide Verträge haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 534,00 Euro für einen HBA und 450,00 Euro für eine SMC-B.

Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich über die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten für die technische Ausstattung der Apotheken im Rahmen der Telematik-Infrastruktur geeinigt. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kosten, die den Apothekerinnen und Apothekern seit dem 1. Juli 2023 erstattet werden, sowie die Abrechnungsmodalitäten festgelegt.

Detaillierte Informationen erhalten Sie hier: Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes

Es ist nicht geregelt, wie den angestellten Apothekerinnen und Apothekern die entstandenen Kosten zu erstatten sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen diesbezüglich individuell eine Vereinbarung treffen.

Der HBA ist bundesweit einsetzbar. Dies regelt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Apothekerkammern. Bei Wechsel des Kammerbereiches wird zukünftig bei der Anmeldung abgefragt, ob Sie bereits einen HBA besitzen und von welcher Kammer Sie diesen erhalten haben. Die Daten werden zwischen der Kammer, die Sie verlassen, und der aufnehmenden Kammer ausgetauscht. Sie müssen nichts weiter tun.

Ja. Da der Heilberufsausweis namensgebunden ist und der Name in dem elektronischen Zertifikat hinterlegt ist, muss ein neuer HBA beantragt werden.  Etwaige Kosten müssen mit dem qVDA selbst geklärt werden.

SMC-B

Institutionskarte

Die Institutionskarte SMC-B (Secure Module Card Typ B) dient zur Identifikation der Apotheke in der Telematikinfrastruktur (TI) und ist notwendig für den Verbindungsaufbau zwischen Konnektor und der TI. Für jede Betriebsstätte ist eine SMC-B erforderlich.

Für die Freischaltung der SMC-B ist der HBA der Apothekeninhaberin oder des Apothekeninhabers erforderlich. Die Beantragung der SMC-B erfolgt ebenfalls bei der Apothekerkammer Berlin. Der Beantragungsprozess ist im folgenden Abschnitt beschrieben.

Die SMC-B benötigen Apothekeninhaberinnen und -inhaber, um die Institution „Apotheke“ in der Telematikinfrastruktur zu identifizieren.

Der Prozess entspricht dem oben beschriebenen für die Beantragung des HBA.

Wir haben das Verfahren für Sie so unkompliziert und praktikabel wie möglich gestaltet.

Inhaberinnen und Inhabern einer Apothekenbetriebserlaubnis wird, sobald sie sich eingeloggt haben, die Option zur Bestellung einer SMC-B angezeigt. Für jede Betriebsstätte ist jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen.

Apotheken, die eine Erlaubnis zum Versandhandel oder eine Genehmigung zur Heimversorgung oder Krankenhausversorgung besitzen, können für diese sogenannten „Organisationseinheiten“ zusätzliche SMC-B mit eigener Telematik-ID beantragen. Die entsprechende Auswahlmöglichkeit finden Sie im Beantragungsportal für die SMC-B.

Die Apothekerkammer ist in ihrer Rolle als herausgebende Stelle verpflichtet, Ihre Berechtigung zum Erhalt der SMC-B zu prüfen. Im Zusammenhang mit der SMC-B erfolgt dies mittels der Betriebserlaubnis für die Apotheke, die der Kammer vorliegt. (Anmerkung: Die Kammer erhält vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) automatisch jede Betriebserlaubnis und jede Änderung zugeschickt und pflegt diese Daten in Ihre Stammdaten ein.) Die Daten aus der Betriebserlaubnis sehen Sie in dem Beantragungsportal bereits vorgeblendet.

Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung der SMC-B gegeben sind, erhalten Sie von der Apothekerkammer auf dem Postweg einen Verwaltungsbescheid. Dieser Bescheid beinhaltet Ihre individuelle Vorgangsnummer, mittels der Sie bei dem von Ihnen ausgewählten qVDA die SMC-B bestellen können. Der weitere Beantragungsprozess erfolgt auf dem Portal des qVDA.

Nach dem Durchlaufen des Bestellprozesses erhält die Apothekerkammer Berlin Nachricht vom qVDA, nimmt eine anschließende Prüfung vor und gibt die Produktion der SMC-B durch den qVDA frei. Die Freigabe erfolgt intern zwischen der Apothekerkammer und dem qVDA. Nach der Freigabe erfolgt die Herstellung der SMC-B durch den qVDA, der Ihnen dann die Karte zuschickt.

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Wenden Sie sich bitte an unsere Mitgliederverwaltung mitgliederservice(at)akberlin.de.