Impfungen

So sind Sie für die Impfsaison vorbereitet

Das nächste Praxisseminar findet am 16. Oktober 2026 statt. Bitte vormerken, es ist noch nicht buchbar.

Erweiterte Impfkompetenzen in Apotheken – wann geht es los?

Am 22. Mai 2026 wurde das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vom Bundestag verabschiedet. Mit diesem Gesetz ist eine deutliche Erweiterung der Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker und ihrer Teams in den Apotheken vor Ort vorgesehen. Neben diagnostischen Tests und pharmazeutischen Dienstleistungen werden Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, ermöglicht. 

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz wird zunächst noch dem Bundesrat vorgelegt (geplant am 12.Juni 2026), ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Ein Einspruch des Bundesrates wäre möglich, gilt derzeit aber als unwahrscheinlich. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz dann am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in weiten Teilen in Kraft.

Welche Schulungen benötige ich, um alle Impfungen durchführen zu dürfen?

Nach Inkrafttreten des Gesetzes muss zunächst die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer innerhalb von zwei Monaten ein Curriculum für die Neuschulung sowie für die Ergänzungsschulung (für alle, die bereits für Impfungen gegen Grippe und Covid-19 geschult sind) entwickeln. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Ergänzungsschulung theoretischer Art sein wird und bereits absolvierte Praxisschulungen anerkannt werden. Das können wir allerdings erst verbindlich sagen, wenn das Curriculum vorliegt. Sobald das Curriculum erstellt ist, werden wir die Inhalte unserer theoretischen Schulungen entsprechend erweitern. Ab Herbst werden wir zudem ausreichend Praxisschulungen (so bald wie möglich nach neuem Curriculum) anbieten.

Derzeitige Schulung zum Impfen in öffentlichen Apotheken - Grippe+Covid-19

Die Schulung beinhaltet einen Theorieteil, der in Form von vier aufeinander aufbauenden Videomodulen die Inhalte vermittelt. Im Anschluss daran müssen Teilnehmer:innen eine Lernerfolgskontrolle online durchführen. Zum Bestehen sind mindestens 70 Prozent der Fragen richtig zu beantworten. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Das Ergebnis der Lernerfolgskontrolle wird automatisch per E-Mail zugesandt. 

LERNERFOLGSKONTROLLE

Der Theorieteil wird durch einen Praxisteil in unseren Räumlichkeiten ergänzt. 

Die Apothekerkammer Berlin stellt für den Therorieteil und den Praxisteil jeweils eine Einzelbescheinigung aus, die Teilnehmer:innen über das Kundenportal abrufen können. Diese Unterlagen bescheinigen den Apothekerinnen und Apothekern, dass sie Impfungen gegen Grippe und Covid-19 durchführen dürfen. 

MODULE

Das Curriculum „Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker*innen – Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2“ der Bundesapothekerkammer umfasst folgende Module:

  • Modul 1: Selbststudium
  • Modul 2: Influenza – Theorie
  • Modul 3: COVID-19 – Theorie
  • Modul 4: Durchführung der Impfung – Theorie
  • Modul 5: Durchführung der Impfung – praktische Übungen
  • Modul 6: Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen