Pharmazeutische Dienstleistungen
Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) im Jahr 2022 und des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Jahr 2026 haben Patient:innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).
Auf der ABDA-Webseite finden Sie ausführliche Informationen und Arbeitshilfen zu den fünf derzeit abrechenbaren pharmazeutischen Dienstleistungen.
Durch das ApoVWG, das am 2. Juli 2026 in Kraft trat, wurden weitere pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt. Sobald dafür Curricula erstellt und Verhandlungen abgeschlossen sind, werden diese ebenfalls auf der ABDA-Webseite zu finden sein.
Sie sind Patient:in und wollen sich über die pharmazeutischen Dienstleistungen informieren? Dann klicken Sie bitte hier.
Voraussetzungen und Qualifikationen zur Erbringung der Dienstleistungen
Die Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck" kann vom pharmazeutischen Personal ohne Zusatzqualifikation erbracht werden.
Die Dienstleistung „Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik" kann vom pharmazeutischen Personal mit abgeschlossener Ausbildung ohne Zusatzqualifikation erbracht werden.
Für die Erbringung und Abrechnung der Dienstleistungen „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“, „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“ und „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ ist neben der Approbation als Apotheker:in die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ gemäß BAK-Curriculum erforderlich. Auf Aufforderung der Krankenkasse ist eine gültige Bescheinigung (Fortbildungsnachweis) vorzuweisen.
Die folgenden, mindestens gleichwertigen Fort- bzw. Weiterbildungen werden derzeit ebenfalls als Qualifikation akzeptiert:
- ATHINA-Schulung (zudem ARMIN, Apo-AMTS, Medikationsmanager BA KlinPharm)
- Weiterbildung Allgemeinpharmazie
- Weiterbildung Geriatrische Pharmazie
Das aktuelle Fortbildungsangebot der Apothekerkammer Berlin rund um die Themen der pharmazeutischen Dienstleistungen finden Sie hier.
