Lange Nacht des Impfens: Berlin impft mit!

< Zurück

Am 8. Oktober 2025 heißt es wieder: Berlin impft mit! Im Rahmen des Aktionstags öffnen viele Berliner Apotheken ihre Türen bis in die späten Abendstunden, um Bürgerinnen und Bürger niederschwellig und unkompliziert gegen Grippe und/oder COVID-19 zu impfen. 

Auch wenn die Temperaturen noch mild sind und viele Menschen ihre Zeit draußen verbringen, steht der Herbst vor der Tür – und mit ihm die Hochsaison für Infektionskrankheiten. Der Oktober ist der ideale Zeitpunkt, um sich vor Grippe und Corona zu schützen. Die Impfung in Apotheken bietet einen niederschwelligen, flexiblen Zugang zu diesen wichtigen Schutzimpfungen. 

Dr. Ina Lucas, Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, sagt dazu: „Mit Beginn der kühlen Jahreszeit steigt das Risiko für Infektionen wie Grippe und COVID-19. Eine frühzeitige Impfung schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der Mitmenschen. Die Berliner Apothekenteams setzen mit dieser Aktion ein starkes Zeichen für den Bevölkerungsschutz. Die positive Resonanz im vergangenen Jahr hat uns motiviert, auch 2025 wieder mitzumachen.“ 

„Die Impfquote in Deutschland ist im internationalen Vergleich niedrig. Gerade bei der Grippe liegt Deutschland weit hinter den von der WHO empfohlenen Zielen zurück. Das niedrigschwellige Impfangebot vieler Apotheken richtet sich insbesondere auch an Menschen, die von anderen Impfangeboten bisher nicht erreicht werden“, ergänzt Anke Rüdinger, Vorsitzende des Berliner Apotheker-Vereins. „Wenn sich mehr Menschen durch Impfungen schützen lassen, führt dies durch vermiedene Folgeerkrankungen auch zu einer Entlastung der knappen Ressourcen im Gesundheitswesen. Wir Apothekerinnen und Apotheker leisten dazu gerne einen Beitrag.“

Viele Berliner Apotheken haben das Impfen in ihren Alltag integriert. Dass am 8. Oktober auch in den Abendstunden bis 22 Uhr geimpft wird, ist ein freiwilliges Angebot. Interessierte sollten sich deshalb vorab in ihrer Apotheke vor Ort informieren und gegebenenfalls einen Termin vereinbaren.

Apotheken ergänzen das Impfangebot der Arztpraxen wirkungsvoll, wohnortnah und niederschwellig – und erreichen Menschen, die sonst vielleicht keinen Impftermin wahrnehmen würden. Ziel der Aktion ist es, die Impfquote zu steigern, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und so das Gesundheitssystem zu entlasten.

Pressemeldung als PDF

Hintergrundinformationen:

Für wen werden die Impfungen empfohlen?

Empfohlen wird die Grippeschutzimpfung für Personen ab 60 Jahren, chronisch Erkrankte, Schwangere sowie Angehörige von Berufen mit erhöhtem Kontaktrisiko. In diesen Fällen ist die Impfung für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei. Erwachsene Versicherte einiger Krankenkassen können sich auch unabhängig davon kostenlos impfen lassen. Um den Aufbau des Impfschutzes (Grundimmunisierung) zu gewährleisten, berücksichtigt die Ständige Impfkomission (STIKO) bei ihren Empfehlungen den bestmöglichen Zeitpunkt für eine Impfung. Für einen Schutz gegen die Influenzaviren ist gemäß dem Robert-Koch-Institut (RKI) von Oktober bis Mitte Dezember der optimale Impfzeitraum.

In Apotheken ist die COVID-19-Schutzimpfung für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren möglich. Empfohlen wird diese Impfung für Personen ab 60 Jahren und Personen, die in einem Pflegeheim leben oder arbeiten. Sie ist außerdem sinnvoll bei Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann. Wenn eine chronische Erkrankung vorliegt, können sich Patientinnen und Patienten an das Team in der Apotheke vor Ort wenden. In einem individuellen Beratungsgespräch wird geklärt, ob eine Impfung sinnvoll ist. Die Impfung ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenlos.

Der Nationale Impfplan enthält als Ziel, die Grippe-Impfquote bei Senioren und Risikogruppen auf über 75 Prozent zu steigern, um Menschen zu schützen und volkswirtschaftliche Krankheitskosten zu vermeiden. Dieses Impfquoten-Ziel beruht auf der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation. Die niederschwellige Impfung in der Apotheke hilft, diesem Ziel näher zu kommen.

In welchen Fällen dürfen Apotheken impfen?

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apothekerinnen und Apotheker Personen ab 18 Jahren gegen Grippe (Influenza) und Personen ab 12 Jahren gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche ärztliche Schulung. Zudem müssen geeignete Räumlichkeiten verfügbar sein. So tragen Apotheken aktiv zur Verbesserung der Impfquote und zur Prävention von schweren Krankheitsverläufen bei. Weitere Informationen und Hinweise zu der Impffortbildung der Apothekerkammer Berlin finden Sie unter. https://www.akberlin.de/fuer-mitglieder/aus-fort-und-weiterbildungaus-fort-und-weiterbildung/forbildung/impfungen