Stromausfall in Berlin: Informationen für Apotheken

< Zurück

Am Samstagmorgen (03.01.2026) wurde am Kraftwerk Lichterfelde eine wichtige Kabelbrücke zerstört. Dadurch kam es in weiten Teilen des Berliner Südwesten zu einem Stromausfall. Ca. 30.000 Haushalte und auch Apotheken sind aktuell noch laut Stromnetz Berlin betroffen.

Im Falle eines Stromausfalles sind in Apotheken besonders die elektronischen Lagersysteme, die Kassensysteme und die Kühlschränke betroffen. Gesetzlich ist nicht geregelt, dass Apotheken einen Notstromgenerator in Betrieb haben müssen. Daher liegt es im Verantwortungsbereich der Apothekenleitung, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Fällt der Strom über einen längeren Zeitraum aus oder führt es dazu, dass die Apotheke nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist, muss die Apothekenleitung unverzüglich das Landesamt für Gesundheit und Soziales informieren. Der Sachverhalt und die weiteren Schritte müssen mit dem Landesamt abgesprochen werden. Falls die telefonische Erreichbarkeit des LAGeSo eingeschränkt ist, können Sie die Meldung auch an apothekenwesen@lageso.berlin.derichten. Die Kammer selbst kann die Apotheken nicht von der Notdienstverpflichtung befreien. Bei Abrechnungsfragen steht der Berliner Apotheker-Verein zur Verfügung. 

Auf der Homepage der ABDA finden Sie Handlungsempfehlungen und Patienteninformationsblätter als Muster, die an die Patientinnen und Patienten im Falle eines Stromausfalls ausgehändigt werden können. 

Wichtig ist: Die Verpflichtung zum Notdienst und zur ständigen Dienstbereitschaft entfällt auch in einer solchen Situation nicht „automatisch“. Apotheken müssen nach § 1 Apothekengesetz die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten. Dies muss – soweit möglich – auch im Falle eines Stromausfalls für eine gewisse Zeit möglich sein. Einzige Abgabestelle für verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel sind die Apotheken (§ 43 Abs. 1 Arzneimittelgesetz). Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dient überdies der Daseinsvorsorge, sodass die Apotheken zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet sind, um die permanente Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.