Kammerrecht

Die Kammer kann im Rahmen der Selbstverwaltung eigenes Satzungsrecht erlassen. Grundlage hierfür ist das Berliner Kammergesetz, das der Kammer die Satzungsautonomie gibt. Die Delegiertenversammlung beschließt die Satzungen und Ordnungen sowie den Haushalt und die Beiträge.

Das Kammerrecht ist für die Mitglieder der Apothekerkammer bindend. Es gibt ihnen Rechte, z.B. zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und zur Inanspruchnahme anderer Leistungen der Kammer. Aus dem Kammerrecht ergeben sich aber auch Pflichten, z.B. die in der Berufsordnung geregelten Berufspflichten und die Beitragspflicht.

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