securPharm: Wichtige Informationen zum Start von securPharm - Insbesondere Umgang mit Bestandsware

Die technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme von securPharm sind in allen Berliner Apotheken geschaffen worden. An dieser Stelle ein Dankeschön für Ihre Mitwirkung. Berlin lag in allen Umsetzungsphasen in der Spitzengruppe.

Am 09.02.2019 ist das System in den Pflichtbetrieb gegangen. Ab diesem Datum müssen vom pharmazeutischen Unternehmer zum Verkauf oder Vertrieb freigegebene verschreibungspflichtige sowie bestimmte nichtverschreibungspflichtige Omeprazol-haltige Arzneimittel („verifizierungspflichtige Arzneimittel“):

  • mit einem Erstöffnungsschutz verschlossen sein und
  • ein individuelles Erkennungsmerkmal im Data Matrix Code enthalten, das bei der Abgabe an den Patienten verifiziert und ausgebucht wird.

Das bedeutet, verifizierungspflichtig sind Packungen, die ab dem 09.02.2019 vom pharmazeutischen Unternehmer in Verkehr gebracht werden, d. h. „vom Band kommen“.

Nicht verifizierungspflichtig ist Bestandsware, also Packungen, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden und sich im Handel oder auf Lager befinden. Bestandsware kann ohne securPharm-Prüfung abgegeben werden, wenn sich die Apotheke von ihrer Echtheit und Unversehrtheit überzeugt hat.

securPharm hat die Informationen „Handlungsoptionen für Apotheken in der Anlaufphase“  erstellt, in denen anhand von Praxisbeispielen auf die Möglichkeiten hingewiesen wird, wie ab dem 09.02.2019 mit Konflikten in den Apotheken umzugehen ist. Bitte laden Sie die beiden Dokumente herunter.

Beachten Sie auch die Informationen in der pharmazeutischen Presse und in Online-Medien.

Eine Patienteninformation zum Fälschungsschutz durch securPharm finden Sie hier:

Wichtig: Die Kammer informiert mit ihrem Newsletter „Kammer aktuell“ über Wichtiges und Aktuelles für die Apothekenpraxis. Jede Berliner Apotheke sollte unseren Newsletter abonnieren. Das Anmeldeformular finden Sie hier:

AK Berlin 11.02.2019