Erläuterungen und Informationen zur Notfalltafel

Gemäß § 15 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen die dort genannten Arzneimittel entweder in der öffentlichen Apotheke vorrätig gehalten werden oder es muss sichergestellt sein, dass sie kurzfristig beschafft werden können. Die Erfüllung dieser Anforderung wird regelmäßig bei der Apothekenrevision überprüft.

Da es sich um Arzneimittel handelt, die nur selten benötigt werden, hat die Apothekerkammer Berlin gemeinsam mit der Landesapothekerkammer Brandenburg und der NOWEDA e.G. eine für die öffentlichen Apothekerinnen und Apotheker beider Bundesländer tragfähige und effiziente Lösung gefunden, um den Aufwand für jede Apotheke gering zu halten.

Anfang 2020 richtete die NOWEDA e.G. gemäß einer Vereinbarung mit der Apothekerkammer Berlin und der Landesapothekerkammer Brandenburg ein Lager mit den Arzneimitteln nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 ApBetrO ein. Die NOWEDA e.G. hält die notwendigen Arzneimittel für alle in den Kammerbereichen Berlin und Brandenburg ansässigen Apotheken vorrätig und stellt eine kurzfristige Zurverfügungstellung an 365 Tagen im Jahr sicher. Alle Apotheken können diese Arzneimittel beziehen, auch wenn sie bisher keine Geschäftsbeziehung zur NOWEDA e.G. unterhalten.

Die Belieferung setzt voraus, dass sich die Apotheke im Vorfeld gegenüber der NOWEDA e.G. durch Vorlage der Apothekenbetriebserlaubnis legitimiert sowie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Dafür sollten die hier bereitgestellten Vordrucke genutzt und am besten gleich ausgefüllt werden, um „im Falle des Falles“ keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Bitte informieren Sie Ihr Team über die Notfalltafel und hängen Sie die Übersicht gut sichtbar in der Apotheke aus. Die Aktualität des Aushangs wird regelmäßig bei Revisionen kontrolliert. 


Tipp für die Praxis


Kontrollieren Sie in diesem Zuge am besten auch die Vollständigkeit der restlichen direkt in der Apotheke vorrätig zu haltenden Arzneimittel. Dazu gehören alle im Merkblatt der AMK aufgeführten Arzneistoffe und Darreichungsformen sowie Opioide in transdermaler und transmucosaler Darreichungsform, die nicht kurzfristig und rund um die Uhr zu beschaffen und daher zusätzlich zu den Opioiden zur Injektion, zum Einnehmen sowie mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung vorrätig gehalten werden müssen. Mit diesem Vorrat sind Sie nicht nur für den Fall der Fälle, sondern auch gleich für die nächste Apothekenrevision bestens vorbereitet.


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