Kammerwahl 2024

Am 20.03.2024 findet die Wahl der 16. Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin statt. Der Wahlausschuss bereitet die Wahl vor und führt sie durch. Bis zum Wahltag ist ein umfangreiches Programm abzuarbeiten. Alle Schritte sind genau getaktet. Informationen und Termine zum Ablauf der Wahl, Wahlbekanntmachungen, Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Möglichkeit der Wahlwerbung finden Sie hier.
Insbesondere für Wahlberechtigte, die sich mit einem Wahlvorschlag an der Wahl beteiligen wollen, sind folgende Punkte wichtig:
Öffentlicher Terminplan
Der Wahlausschuss informiert mit dem öffentlichen Terminplan über den Ablauf der Wahl. Alle aufgeführten Termine sind vorläufige Plantermine. Gültigkeit haben alleine Bekanntmachungen des Wahlausschusses nach der Wahlordnung. Die Bekanntmachungen erfolgen in der Pharmazeutischen Zeitung und im Amtsblatt für Berlin.
Wahlverzeichnis
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23.08.2023 das Wahlverzeichnis (Liste der zum Stichtag Wahlberechtigten) sowie die 1. Wahlbekanntmachung beschlossen.
Wahlberechtigt und wählbar sind gemäß § 6 Abs. 1 Wahlordnung Apothekerinnen und Apotheker, die in dem Wahlverzeichnis eingetragen, nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit gemäß §§ 13 Abs. 2 und 14 Abs. 2 Berliner Heilberufekammergesetz ausgeschlossen und am Wahltag Mitglieder der Apothekerkammer Berlin sind.
Das Wahlverzeichnis liegt in der Zeit vom 4. September 2023 bis einschließlich 18. September 2023 an Werktagen montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin, zur Einsichtnahme aus.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Mit der Zweiten Wahlbekanntmachung werden u. a. der Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Anforderungen an Wahlvorschläge nach §§ 11, 12 Wahlordnung bekanntgemacht. Bereits jetzt können folgende Muster-Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen heruntergeladen oder beim Wahlausschuss angefordert werden, Anschrift siehe unten:
Die Muster-Formulare sind unverbindliche Hilfsmittel. Ihre Verwendung ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Wahl.
Wahlwerbung im Sonderrundschreiben „Wahl Spezial“
Der Wahlausschuss wird gemäß §§ 14, 15 Wahlordnung ein Sonderrundschreiben „Wahl Spezial“ herausgeben. Dieses gliedert sich in zwei Teile: 1.) Informationen des Wahlausschusses, 2.) Wahlwerbung der Wahlvorschläge. Die Wahlvorschläge haben Gelegenheit, Wahlwerbung in eigener Verantwortung zu machen. Druck und Versand des „Wahl Spezial“ erfolgen durch die Kammer. Die Wahlvorschläge tragen die Kosten für die von ihnen zu erstellenden Druckvorlagen ihrer Wahlwerbung. Jedem Wahlvorschlag stehen nach eigener Entscheidung 2 oder 4 Seiten zur Verfügung. Die Seitenanzahl 2 bzw. 4 ist wegen der Gestaltung als Doppelseite(n) verbindlich. Die technischen Vorgaben der Druckerei für die Druckvorlagen („Regeln zur Übernahme digitaler Daten der Wahlwerbung“) können hier zum Zeitpunkt der zweiten Wahlbekanntmachung heruntergeladen oder beim Wahlausschuss unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden.
Elektronische Plattform für Wahlwerbung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss wird gemäß § 15 Abs. 2 Wahlordnung eine elektronische Plattform einrichten, auf der die zugelassenen Wahlvorschläge für die Dauer der Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung einen Link auf ihre eigene Homepage setzen können. Die Plattform wird nach Zulassung der Wahlvorschläge freigeschaltet. Die Wahlvorschläge werden hierüber in der Mitteilung über die Zulassung informiert. Die Wahlvorschläge sind für den Inhalt ihrer Wahlwerbung verantwortlich.
APOTHEKERKAMMER BERLIN
Dr. Frank Keller
Vorsitzender des Wahlausschusses
Apothekerkammer Berlin
- Wahlausschuss -
Littenstraße 10
10179 Berlin